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Käufer A hat sich vor einer Woche ein Notebook gekauft. Nach dem selbst installieren des Betriebssystems, wird eine Software installiert. Die installation verläuft nicht richtig und wird durch das Betriebssystem abgebrochen. Alle bereits insatllierten Komponenten werden gelöscht. Ein erneuter Versuch die Software zu installieren wird gestartet. Betriebssystem macht aber überhaupt nichts. Die Frage, ob es am Notebook oder am Betriebssystem liegt, lässt sich schwer beantworten.
Hat der Käufer A nun das recht, das Notebook an den Händler zurückzugeben?
Ein Rückgabrecht gibt es unter zwei Voraussetzungen
-es liegt ein Fernabsatzvertrag vor (Versandhandel § 312 d BGB) und der Händler ersetzt das Widerrufsrecht durch das Rückgaberecht
-der örtliche Händler räumt ein freiwilliges Rückgaberecht ein.
Sonst bleibt nur die Sachmängelhaftung/Gewährleistung _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wie geht die Geschichte weiter? Wird der Käufer das Notebook wieder in den Laden tragen oder wird er vorher nochmal versuchen, die Festplatte zu formatieren und auch das Betriebssystem noch mal neu zu installieren?
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