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Verfasst am: 02.01.05, 15:45 Titel: Abwasserschaden/Keller in selbstgenutzter Eigentumswohnung
Hallo,
vor kurzerZeit gab es eine Abwasserrorverstopfung mit einer Kellerüberschwemmung in einer Eigentumswohnanlage mit 120 Wohnungseigentümern (Eigentümergemeinschaft)
Die Eigentumswohnung nebst Keller (Sondereigentum) ist selbstgenutzt.
Die Verstopfung wurde durch eine Windel verursacht - der Verursacher ist nicht festzustellen. Die Abwasserleitung ist Gemeinschaftseigentum. Das Fäkalwasser trat durch ein Abflussiel der Waschküche in die Kellerräume ein.
Tritt hier nach dem Verursacherprinzip eine Versicherung der Eigentümergemeinschft für den Schaden ein, oder....
Wer/welche Versicherung kommt für den Schaden auf ?
Wer/welche Versicherung für die Reinigung/Desinfektion der Keller?
Wer weiß einen Rat. Vielen Dank im voraus _________________ We
Die Wohnungseigentümergemeinschaft sollte für das Gebäude eine Leitungswasser-Versicherung abgeschlossen haben.
Dann ist diese Versicherung für die Durchnässungsschäden der Kellerräume zuständig. Der Schadenersatz umfasst auch Aufräum- und Reinigungskosten.
Für Schäden an Sachen, die in den Kellerräumen gelagert wurden, ist die jeweilige Hausratversicherung der einzelnen Eigentümer zuständig (außer, es würde sich um Sachen handeln, die der Eigentümergemeinschaft gehören, z.B. Kehrmaschine zur Gehwegreinigung oder so)
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