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Hallo,
meine Eltern möchten mir ihr Haus (Wert ca. 350000,-€) überschreiben, d.h. eine Schenkung machen. Auf dem Grundstück, welches dazugehört sind noch Grundschulden von ca. 125000,-€, die ich ab dem Datum der Schenkung übernehmen werde. Steht mir dann Eigenheimzulage zu?
Ist es nötig um Eigenheimzulage zu bekomen die Kredite bei der Bank auch auf mich zu übertragen oder würde auch ein Privatrechtlicher Kredit zwischen mir und meinen Eltern ausreichen? Wenn ja, welche Kriterien müsste dieser erfüllen um anerkannt zu werden?
Es geht schlichtweg darum, dass die Bank 1% der Restschuldsumme als Aufwandsentschädigung haben möchte und ich, wenn möglich dies gerne übergehen würde! Da es mir sehr hoch erscheint!
Eine weitere Frage habe ich noch: Dürfen meine Eltern mit uns zusammen auch im Haus wohnen bleiben, mit Wohnrecht aber eben entgeldfrei?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Ulli Heinrich
]Hallo,
meine Eltern möchten mir ihr Haus (Wert ca. 350000,-€) überschreiben, d.h. eine Schenkung machen. Auf dem Grundstück, welches dazugehört sind noch Grundschulden von ca. 125000,-€, die ich ab dem Datum der Schenkung übernehmen werde. Steht mir dann Eigenheimzulage zu?
Ist es nötig um Eigenheimzulage zu bekomen die Kredite bei der Bank auch auf mich zu übertragen oder würde auch ein Privatrechtlicher Kredit zwischen mir und meinen Eltern ausreichen?
warum heisst das wohl "eigenheimzulage"? und nicht "zuschuss zum privatdarlehen der eltern"?
Zitat:
Es geht schlichtweg darum, dass die Bank 1% der Restschuldsumme als Aufwandsentschädigung haben möchte und ich, wenn möglich dies gerne übergehen würde! Da es mir sehr hoch erscheint!
verständlich- aber zu hoch ist das keinesfalls
Zitat:
Eine weitere Frage habe ich noch: Dürfen meine Eltern mit uns zusammen auch im Haus wohnen bleiben, mit Wohnrecht aber eben entgeldfrei?
das ist ganz allein eure sache, das könnt ihr regeln (und eventuell notariell festhalten) wie ihr wollt
Hallo,
erstmal danke für die Antwort...auch wenn ich ehrlicherweise nicht so viel damit anfangen konnte!
Ich habe von einem Freund, der Baufinanzierungen an einer Bank bearbeitet gehört, dass man in dem Moment , wo Aufwendungen ds sind, egel ob an die Eltern oder eben an eine Bank (Elterndarlehen muss marktüblich angelegt sein!) man auch eigenheimzulageberechtigt ist! Ich wollte mich hier eben nur nochmal vergewissern!
Von wem bekommen Sie die Eigenheimzulage?
Von Ihrem Freund, der Baufinanzierungen an einer Bank bearbeitet ?
Oder vom Finanzamt?
Ich würde da eher im Finanzamt fragen. Oder gibt Ihnen Ihr Freund schriftlich, daß Sie die Eigenheimzulage auf die geschilderte Art und Weise erhalten?
MfG
Dieter
Bei schenkweisem Erwerb des Grundstücks gibts keine Eigenheimzulage, da keine "Anschaffung" vorliegt.
Bei gemischten Schenkungen, insbesondere im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, liegen die Voraussetzungen einer Anschaffung aber vor. Entgelt ist aber nicht die Höhe der Grundschuld, sondern der Restbetrag des Darlehens. Deine Gegenleistung ist nämlich "Freihaltung von Darlehnsforderungen".
Ich würde - ganz einfach - das Finanzamt anrufen und mich erkundigen . Aber meines Wissens nach bekommt jeder einmal im Leben diese Eigenheimzulage (solange es diese zu Zulage noch gibt) und zwar unabhängig davon ob man die Wohnung/das HAus auf Kredit kauft oder cash bezahlt.
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