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Beteiligung

 
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corli01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 20:58    Titel: Beteiligung Antworten mit Zitat

Hallo,
in einem fiktiven Fall möchte sich A an der Einzelunternehmung von B beteiligen.
Wie kann sich A (Einzelunternehmer) an der Firma von B (Einzelunternehmer) mit allen Rechten und Pflichten beteiligen ohne das der Name A in Erscheinung tritt?
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Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 05:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

er könnte sich als atypisch stiller Gesellschafter beteiligen, hier einige Erläuterungen zu der Thematik.

Gruß

der Petz
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn A nach außen nicht in Erscheinung treten will, ist wohl eher eine typisch stille Beteiligung sinnvoll. Dabei hat A aber keinerlei weitergehender Rechte außer Bucheinsichtsrechten.

Eine atypisch stille Beteiligung kann dann Sinn machen, wenn A so weitgehende Rechte haben will, um an unternehmerischern Entscheidungen teil zu haben.

Wichtig bei der Wahl ist unter anderem, dass ein typisch stille Beteiligter und ein atypisch stiller Beteiligter steuerrechtlich unterschiedlich betrachtet werden. Der typisch Stille hat Einkünfte aus Kapitalvermögen, der atypisch Stille aus Gewerbebetrieb.

Gruß

RA Kutz
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