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Verfasst am: 06.03.07, 16:37 Titel: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB
Hallo,
dies ist eine allgemeine für alle betreffende Situation.
A ist umgezogen und bekam in der neuen Wohnung Post der GEZ mit Anmeldeformular.
Daraufhin wunderte sich A da er in keinen öffentlichen Verzeichnissen steht woher die GEZ seine Adresse hatte und schrieb einen entsprechenden Brief an sie.
Die Anwort lautete, daß im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt ist, daß sie Adressen von den Einwohnermeldeämtern bekommen dürfen.
Nun die Frage, ob dieser Rundfunkgebührenvertrag nicht gegen das BGB verstößt?
Stichwort: Schikaneverbot. Da steht nur drin, daß ein Gesetz ungültig ist, daß nur zum Zwecke dient, Personen Schaden hinzuzufügen.
Was für ein Schaden das sein soll, steht da nicht. Ein abgeschlossener Vertrag bei der GEZ würde für A ein materieller Schaden bedeuten.
Dies soll nur zur Diskussion der Forumsleser dienen und nicht als Rechtberatung aufgefaßt werden. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 06.03.07, 16:54 Titel:
Zum einen gibt es keinen Vertrag zwischen GEZ und Rundfunkteilnehmer zum anderen ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Gesetz und zum dritten dient dieserVertrag ja nicht (nur) zum Zwecke Personen Schaden zuzufügen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
ach so? Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist kein Gesetz? Nuja, stimmt, sonst würde dieses Wort selbst in diesem Titel auch drin stehen _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.07, 20:12 Titel: Re: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB
smashy hat folgendes geschrieben::
Da steht nur drin, daß ein Gesetz ungültig ist, daß nur zum Zwecke dient, Personen Schaden hinzuzufügen.
Die Ausübung eines Rechts, nicht ein Gesetz.
Im übrigen bitte das feine Wörtchen "nur" beachten. Oder möchten Sie auch gegen Steuern, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schulpflicht mit §226 BGB angehen?
smashy hat folgendes geschrieben::
Ein abgeschlossener Vertrag bei der GEZ
Sie schließen keine Verträge mit der GEZ. Sie sind unter den Bedingungen des RGebStV zur Anmeldung und zur Gebührenzahlung verpflichtet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 06.03.07, 20:23 Titel: Re: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die Ausübung eines Rechts, nicht ein Gesetz.
Im übrigen bitte das feine Wörtchen "nur" beachten. Oder möchten Sie auch gegen Steuern, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schulpflicht mit §226 BGB angehen?
*lach* das ist gut Ne, Spaß, hab schon verstanden, wenns denn ne Möglichkeit wäre, wären sicher schon andere findigere Leute darauf gestoßen _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
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