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Hallo,
mich würde mal Interessieren wie es sich mit einer fristlosen Kündigung verhält, wenn Person A einen Vertrag 2006 über 2 Jahre abgeschlossen hatt, diesen aber nach einem Jahr kündigen möcht da die Veränderungen in dem Fitnesstudio sich seiner meinung nach so verschlechtert haben das er davon ausgeht das es zu seinem Nachteil ist. So wurden von 4 Trainer die angeblich immer da sind, gekürzt auf einen. Die Kurse wurden auch von 20 auf 10 gekürzt und der Kursplan wurde so verändert das der betroffene, die Kurse nicht mehr besuchen kann,oder zum teil nicht mehr angeboten werden. Dabei handelt es sich auch um Kurse weswegen er überhaupt in das Fitnesstudio eingetreden ist.
Gibt es irgend ein Gesetzestext oder Gerichtliche entscheidung dazu, auf die sich Person A berufen könnte.
Zuletzt bearbeitet von plotzkopp am 07.03.07, 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo, kann mir hierzu niemand was sagen. Würde mich immer noch interresieren.
Welche chancen hat Person A den Vertrag zu kündigen. Ist eine fristlose kündigung möglich
Pauschal lässt sich schlecht etwas dazu sagen. Es gibt zu verschiedenen Veränderungsfaktoren Urteile, die entsprechende AGB-Bestimmungen für unwirksam erklärt haben. Wenn die vertraglichen Voraussetzungen eingeschränkt oder z.T. getrichen werden, dann kann der abgeschlossene Vertrag nicht mehr vollständig erfüllt werden. Das braucht sich der Kunde als Vertragspartner grundsätzlich nicht gefallen zu lassen und er könnte fristlos kündigen, da der Grundsatz "Pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden) von Seiten des Studios nicht mehr erfüllt werden kann. Genaues können aber nur die Umstände des Einzelfalls ergeben. Im Zweifel wird es das Studio auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, so dass man sich wird anwaltlicher Hilfe bedienen müssen. Aus einem derartigen Vertrag kommt man schwer heraus, da erfahrungsgemäß mit erheblichem Widerstand des Studios zu rechnen ist. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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