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Verfasst am: 07.03.07, 09:20 Titel: Briefmarkenpflicht bei "Bitte freimachen"?
Sicherlich für viele eine belanglose Frage, aber wer hat hier eine Antwort für mich?
Wenn auf einem beigefügten, rückadressierten Umschlag steht "Bitte freimachen", muss ich dann eine Briefmarke zur Beförderung anbringen oder ist dieses lediglich eine Bitte, bei welcher der Empfänger die Portfokosten übernimmt, sollte ich keine Briefmarke anbringen? Wird der Brief dann trotzdem durch doe Post befördert und könnte der Empfänger die Annahme dann sogar verweigern?
würde mal vermuten, wenn auf dem Briefumschlag der Aufdruck:
"Antwort" vorhanden ist, kann auf eine Briefmarke verzichtet werden.
Der Empfänger übernimmt die Portokosten.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 08.03.07, 16:06 Titel:
Also der BGH hat in der Formulierung eines Supermarktes:" "Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben" lediglich eine unverbindliche Empfehlung oder Bitte gesehen.
BGH, Urteil vom 3. Juli 1996, VIII ZR 221/95.
Ob dieses Urteil auf den geschilderten Fall übertragen werden kann, kann ich nicht sagen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Vor allem die beliebte Formulierung "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" führt wohl dazu, die Sendung unfrei zu verschicken, denn "zur Hand" hat man eine passende Marke nur selten...
Ist einfach nur eine Bitte - aber man muß nicht jeder 'Bitte' nachkommen. - Bei Rückantworten will meistens der Absender etwas von einem. Siehe auch: http://www.postsitter.de/post/antwort.htm
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