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Verfasst am: 07.03.07, 23:41 Titel: Antrag auf Fristverlängerung
Beispiel:
A verklagt B.
Gericht sendet As Klage B.
Gericht hat Anlage 9-20 vergessen.
Gericht hat mit der Sendung der nicht vollständigen Klage beschlossen, dass B binnen zwei Wochen erklären soll, ob er sich gegen die Klage verteidigt, und wenn ja, soll er binnen weiterer zwei Wochen die Verteidigung begründen.
B kann ohne die Anlage sich nicht wirklich verteidigen. Es handelt sich auch nicht um Anlagen, die B kennen könnte.
B beantragt daher beim Gericht sofort um Fristverlängerung.
Es vergehen fast vier Wochen.
Frage:
Das Gericht müsste doch B sagen "Ja, ok: Hier hast du zwei weitere Wochen Zeit und hier kriegst die Anlagen", richtig? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Ja, schon. Aber davon, dass das Gericht die Frist verlängern "müsste", hat B zunächst nichts. Solange die Frist nicht verlängert ist, gilt die alte Frist. B sollte in dieser Frist zumindest alles zur Verteidigung vorbringen, was ihm möglich ist. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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