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Unfall bei einem Selbsverteidigungskurs?!

 
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rechtsfrage55
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 15:04    Titel: Unfall bei einem Selbsverteidigungskurs?! Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Zwei Personen (U und E) nehmen an einem Selbstverteidigungskurs teil. Er wurde vom Arbeitgeber organisiert. Dieser brachte den Vertrag mit K zustande. U und E waren Teilnehmerinnen. Der Kurs war nicht verpflichtend!

Hierbei gibt es eine Übung, bei der sich Partner zusammenfinden, die sich gegenseitig stoßen und hinfallen. E stößt U wie vom Kursteiler K verlangt auf die Brust. Hierbei fällt U unglücklich und verletzt sich, sodass U mehrere Monate arbeitsunfähig ist. Der Schadensersatz/Schmerzensgeld beträgt ca. 7500 €. E hat nicht außergewöhlich fest gestoßen. Kann man E trotzdem haftbar machen? Oder hätte Kursleiter K für bessere Sicherheitsvorkehrungen sorgen sollen (es wurden keine Matten ausgelegt und keine Protektoren angelegt).


Es liegt nun allerdings eine Streitverkündigung gegen E vor. Wie soll E reagieren?


Zuletzt bearbeitet von rechtsfrage55 am 11.03.07, 14:01, insgesamt 3-mal bearbeitet
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Beitrag wäre sicherlich besser in einem anderen Forum vorgestellt worden.

Mal "aus dem Bauch heraus" ein Antwortversuch:
Es wäre durchaus die Frage zu stellen, welche kampf-/sportlichen Vorerfahrungen von den Teilnehmern für diesen Kurs vorausgesetzt worden waren. Hier beginnt die Verantwortlichkeit des Trainers in jedem Falle.
Allerdings erscheint es doch schon sehr ungewöhnlich, daß hier Stürze bzw. Fallen auf den Rücken ohne Matten geübt wurde. Derartige Trainingsmethoden sind nicht einmal in Kampfsportarten beim Trainieren von Fallübungen für höhere Graduierungen üblich!

Bei der Frage nach der Haftung, wäre es evtl. hilfreich, Einsicht in die Anmeldeformulare zu werfen, ob dort ein Haftungsausschluß erklärt worden war.
Sollte dieser Kursus verpflichtend vom Arbeitgeber vorgeschrieben worden sein und dieser hat die Anmeldung vorgenommen, wären möglicherweise auch Ansprüche gegen den AG zu richten.

MfG
zW
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der Beitrag wäre sicherlich besser in einem anderen Forum vorgestellt worden.


Sehe ich genauso, der Fall hat ja nicht das Geringste mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu tun.

Winken

Hier ist es wohl nicht anders als sonst bei Sportverletzungen. Es besteht nunmal ein Restrisiko und die Teilnehmer willigen ein, sich diesem Risiko auszusetzen. Deshalb kann man in der Regel den Sportpartner auch nicht haftbar machen.

Und den Trainer? Dem müsste man schon vorwerfen, dass er ein Risiko hätte erkennen müssen, dass die Teilnehmer aufgrund ihrer geringeren Erfahrung nicht hätten sehen können.

Ich würde dann vielleicht noch an den Arbeitgeber denken...
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Cicero
Zitat:
Sehe ich genauso, der Fall hat ja nicht das Geringste mit Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu tun.

Mit den Augen rollen
Dieser Beitrag war zuvor im Forum "Zivilrecht" eingestellt worden. Daraufhin erfolgte meine Anregung, daß dieser Fall in einem anderen Forum vielleicht besser aufgehoben wäre zwecks fachlich fundierter Beantwortung.

Na ja, irren ist eben menschlich. Geschockt
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

dann will ich mal nichts gesagt haben und bitte untertänigst um Entschuldigung, hätte es mir schließlich denken können und es soll auch nie wieder vorkommen...
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rechtsfrage55
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem viele Dank Winken Super Forum hier!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was mir bislang unklar ist:

wer hat welchen Anspruch in welcher Höhe beziffert?
Schadenersatz könnte z.B. der Arbeitgeber von U geltend gemacht haben...

Schmerzensgeld wiederum U gegenüber E oder K.

Also: bitte mal etwas genauer. Dabei wäre ggfs. von Interesse welchen Status U bzw. E haben und wie der Vertrag mit K zustande kam sowie die bereits angesprochene Frage nach der Haftungsfreistellung von K.
_________________
chatterhand
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rechtsfrage55
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,

was mir bislang unklar ist:

wer hat welchen Anspruch in welcher Höhe beziffert?
Schadenersatz könnte z.B. der Arbeitgeber von U geltend gemacht haben...

Schmerzensgeld wiederum U gegenüber E oder K.

Also: bitte mal etwas genauer. Dabei wäre ggfs. von Interesse welchen Status U bzw. E haben und wie der Vertrag mit K zustande kam sowie die bereits angesprochene Frage nach der Haftungsfreistellung von K.


Hallo,

U verlangt von K 7500 € Schmerzensgeld. Gegen E werden noch keine Ansprüche gestellt.

Der Kurs wurde vom Arbeitgeber organisiert. Er brachte den Vertrag mit K zustande. U und E waren Teilnehmerinnen.

Es liegt nun allerdings eine Streitverkündigung gegen E vor. Wie soll E reagieren?


Zuletzt bearbeitet von rechtsfrage55 am 08.03.07, 15:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also E sollte durchaus mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen.

Zitat:
Der Kurs wurde vom Arbeitnehmer organisiert

Vermutlich ist hier "Arbeitgeber" gemeint gewesen.
Wurden E und U vom AG verpflichtet an dem Kurs teilzunehmen? Dann wäre es durchaus möglich, daß die Sache auch als Arbeitsunfall gelten könnte.

MfG
zW

P.S.: Wie wäre es, den Fall mal ins nächste Forum zu verschieben? Winken
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie zur Wieden sehe ich nach den Infos hier auch eher einen Arbeitsunfall.

Wenn K haftpflichtversichert ist, könnte man ja auch ins Versicherungsforum verschieben...Winken
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chatterhand
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rechtsfrage55
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Hallo,

also E sollte durchaus mal eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen.

Zitat:
Der Kurs wurde vom Arbeitnehmer organisiert

Vermutlich ist hier "Arbeitgeber" gemeint gewesen.
Wurden E und U vom AG verpflichtet an dem Kurs teilzunehmen? Dann wäre es durchaus möglich, daß die Sache auch als Arbeitsunfall gelten könnte.

MfG
zW

P.S.: Wie wäre es, den Fall mal ins nächste Forum zu verschieben? Winken


Ja ich meine Arbeitgeber, entschuldige.

Der Kurs war NICHT verpflichtend.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

@ rechtsfrage55 :Entschuldige, aber so geht das nicht!
Anfangs schreibst Du von "beruflich vorgeschrieben" und jetzt
rechtsfrage55 hat folgendes geschrieben::
Der Kurs war NICHT verpflichtend.

Du mußt schon möglichst präzise Vorgaben machen und nicht wir hier erraten, wie die Umstände Deiner Fallkonstruktion sind.
_________________
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

joa, zwischen "vom arbeitgeber vorgeschrieben" und "der kurs war nicht verplfichtend" liegen haftungstechnisch welten...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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rechtsfrage55
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Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigt bitte, ich war falsch informiert. Er war NICHT verpflichtend
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