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kante noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 08.03.07, 19:17 Titel: Diebstahl?! |
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A und B sind im Sportunterricht, A geht zu B, der/die am Rand steht(Grund ist unwichtig) und gibt B eine Uhr(sehr wertvoll) und sagt etwas, was B nicht versteht. Daraufhin Fragt B nach, erhält aber keine Antwort da A schon wieder weg ist. B vermutet das A die Uhr nicht bei der Übung dabei haben wollte wegen verletzungsgefahr. Also legt B einfach die Uhr auf eine Sportbank die nebendran steht. Als A nach dem Sportunterricht nach der Uhr sucht findet A sie nicht mehr. Nun, falls die Uhr nicht mehr Gefunden wird, soll B die hälfte der Uhr bezahlen.
B weiß noch genau das am Ende der Stunde die Sportbank auf deren Kante die Uhr lag eine 2te Sportbank stand, und vermutet das ein/e 3. die Uhr zur Seite gelegt hat, um sie nicht zu beschädigen.
Wer ist den nun im Recht? A oder B???? |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.03.07, 12:53 Titel: |
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Diebstahl kommt hier definitiv nicht in Betracht, nach der Schilderung fehlt es an der Zueignungsabsicht
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__242.html
Auch Unterschlagung setzt m.E. Vorsatz voraus (oder liege ich da falsch) und käme danach nicht in Frage
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__246.html
Wenn überhaupt könnten hier zivilrechtliche Forderungen im Raume stehen....
PS Als einzige Rechtsnorm fällt mir hier der
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__662.html
auf, aber klingt irgendwie komisch für mich, abgesehen davon, dass man wohl so einen Vertrag kaum durch konkludentes Handeln (hier das entgegennehmen der Uhr) schlissen kann
Wohl eher was für Zivilrechtsexperten |
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kante noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.03.07, 13:43 Titel: |
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aber es ist ja nicht einmal ein unterschriebener Vertrag vorhanden, und ist es nicht so das Sachen die mündlich ausgemacht wurden nicht Rechtskräftig sind? |
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Gast
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Verfasst am: 09.03.07, 13:53 Titel: |
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kante hat folgendes geschrieben:: | aber es ist ja nicht einmal ein unterschriebener Vertrag vorhanden, und ist es nicht so das Sachen die mündlich ausgemacht wurden nicht Rechtskräftig sind? | es ist unausrottbar wo kommt das bloß her wer hat damit angefangen wie bekommen wir das in dsa Hirn der Leute das ein vertrag auch mündlich geschlossen werden kann es ist doch zum mäusemelken auch ich weiss auch nicht wie man da weiter vorgehen soll... |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 09.03.07, 14:11 Titel: |
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Den Leuten in den Geist rufen, dass sie ihren allmorgentlichen Kaufvertrag beim Bäcker auch nicht unterzeichnen...  _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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kante noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 09.03.07, 20:33 Titel: |
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okok... kenn mich da nich aus... un wer ist da jetzt letztendlich im Recht? |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 09.03.07, 21:14 Titel: Re: Diebstahl?! |
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kante hat folgendes geschrieben:: | A geht zu B, der/die am Rand steht(Grund ist unwichtig) und gibt B eine Uhr(sehr wertvoll) und sagt etwas, was B nicht versteht. Daraufhin Fragt B nach, erhält aber keine Antwort da A schon wieder weg ist. |
Klarer Fall, A hat gesagt: "Schmeiß das Teil doch mal bitte für mich in den Müll, die läuft sowieso nicht mehr." B hat den Auftrag weisungsgemäß ausgeführt.
Jetzt soll A mal das Gegenteil beweisen.  _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 09.03.07, 21:18 Titel: |
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Moin,
@Mitternacht
genau....
und das war der mündliche Vertrag!
Mano |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 09.03.07, 21:20 Titel: Re: Diebstahl?! |
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kante hat folgendes geschrieben:: | B vermutet das A die Uhr nicht bei der Übung dabei haben wollte wegen verletzungsgefahr. Also legt B einfach die Uhr auf eine Sportbank die nebendran steht. |
B kann nicht von der Tapete bis zur Wand denken. Wenn die Uhr in der Gegend rumliegen soll, kann A sie auch selber in die Gegend legen. Wenn B nicht auf die Uhr aufpassen will, dann muss er dem A hinterher und sie dem A zurück geben, nach dem Motto "Ich bin nicht dein Uhrenhalter."
Dadurch, dass B die Uhr entgegen genommen und nicht zurück gegeben hat, hat er konkludent den Auftrag angenommen, auf die Uhr zu achten. Damit ist B voll und ganz schadensersatzpflichtig. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Tica FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2006 Beiträge: 301
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Verfasst am: 09.03.07, 21:59 Titel: |
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Zitat: | Daraufhin Fragt B nach, erhält aber keine Antwort da A schon wieder weg ist. |
Also wenn mir auf der Straße irgendeiner was in die Hand drückt und dann weg geht, muss ich ihm hinterher rennen und es ihm wiedergeben, weil ich sonst dafür verantwortlich sein soll???
Sicher? |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 09.03.07, 22:08 Titel: |
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Tica hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Daraufhin Fragt B nach, erhält aber keine Antwort da A schon wieder weg ist. |
Also wenn mir auf der Straße irgendeiner was in die Hand drückt und dann weg geht, muss ich ihm hinterher rennen und es ihm wiedergeben, weil ich sonst dafür verantwortlich sein soll???
Sicher? | Kommt drauf an.
Wenn der "irgendeiner" ein Bankräuber und "was" die Beute oder die Maschinenpistole, dann sollte man das fein bleiben lassen. Sonst wird man noch wegen "Beihilfe" oder gar "Komplizenschaft" eingebuchtet ...
Wenn mir einer ein "Scientology"-Pamphlet in die Hand drücken will, ist da keine Hand offen. Das geht nämlich auch.
Wenn "irgendeiner" Deine Omi und "was" ein 50-Euro-Schein; und Omi sagt Dir "Kauf' Dir was Nettes", dann bist Du natürlich verantwortlich für das Scheinchen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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kante noch neu hier
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.03.07, 10:42 Titel: |
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Vielen dank an alle diemir geantwortet haben |
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