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Gibt es bestimmte Vorschriften, die man bei der Einrichtung eines Internet-Cafes bzw. bei Erweiterung einer bestehenden Gaststätte um einen Internet-Raum?
Vielen Dank schon jetzt an jeden, der sich Gedanken macht!
Es ist wahrlich etwas schwierig dies zutreffend beurteilen zu können. Schauen Sie ggf, doch einfach mal selber in die GewO, ich meine ab § 29 ff. GewO könnte es interessant für sie werden, weiterhin GastG.
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