Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - CO2 Waffe aus den USA nach Deutschland bringen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

CO2 Waffe aus den USA nach Deutschland bringen

 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ben89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 20:07    Titel: CO2 Waffe aus den USA nach Deutschland bringen Antworten mit Zitat

Ich befinde mich derzeit in den USA und ueberlege ob ich mir eine CO2 Waffe kaufen sollte. Ein Grund dafuer ist der um ca. 50% guenstigere Preise. Speziell geht es dabei um diese hier :

Hier Klicken

Mein Problem besteht darin, dass ich mir nicht ganz sicher bin ob ich diese CO2 Waffe mit nach Deutschland bringen kann (sind solche Waffen dort ohne Waffenschein erlaubt) und ist es erlaubt diese von den USA nach Deutschland zu bringen (ist es erlaubt diese ueber den Luftweg (via Flug) im Gepackt mitzunehmen.)

Ich wuerde gerne wissen, wie die Rechtslage bezueglich dieses Falles aussieht und ob es zu Problemen kommen koennten.

In meinen Augen duerfte es kein Problem geben, da man solche Waffen ab dem 18. Lebensjahr legal besitzen darf (denke ich), jedoch nicht in die Oeffentlichkeit mitnehmen kann (was ich verstehen kann).

Hoffe auf zahlreiche und gute Antworten.

MFG

Ben89
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich lieben wir hier keine Doppelpostings, da aber zwei Fragen enthalten sind, schiebe ich das Parallelposting aus dem Reiserecht ins Verwaltungsrecht.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=572715#572715
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.