Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Frage - folgende Situation: Wir hatten mit rund 30 Personen eine Tafel im Restaurant bestellt. Jeder aß und trank. Der Abend verging und die Personen - alles Selbstzahler - verabschiedeten sich zeitunterschiedlich. Leider war es so, dass wir zum Schluß mit 5 Personen noch dort saßen, der Wirt abrechnen wollte, jeder von uns sein Essen und Getränke bezahlte und der Wirt diese Essen auf seiner Rechnung abstrich. Allerdings meinte er zum Schluß, dass noch ein Essen und 2 Getränke übrig wären und wir das nun bezahlen müssten, weil wir "übrig" waren.
Mich interessiert die Rechtslage: (Wir haben murrend den Fehlbetrag ausgeglichen, ob wohl er nicht von uns war) Hätten wir bezahlen müssen, oder nicht? Was hätte der Wirt tun können? Er meinte, er würde NIE Fehler machen und weigerte sich uns die Rechnung zu geben und drohte mit der Polizei, woraufhin eben der Fehlbetrag von uns zusammen gelegt wurde.
Meiner Meinung nach hätte er ruhig die Polizei rufen können - die hätten sicher lediglich dafür gesorgt, dass wir die Personalien austauschen, ansonsten gar nichts, weil´s Privatsache ist. Ferner denke ich, dass man auf eine Abendabrechnung, sprich: Kassensturz des Wirtes hätte bestehen müssen, als dass er hätte sehen können, ob er sich nicht verrechnet hat und uns doppelt abkassieren wollte - notfalls hätte er seinen Tip dafür gerechnet....Pech halt... . Und - er hätte uns eine Rechnung geben müssen, sonst hätten wir nicht bezahlen brauchen...oder?
Nun ist es so, dass ich gehört habe, dass drum diskutiert wird, ob die "übriggebliebenen" Gäste einer Gesellschaft für die Zechprellerei anderer Gäste, eben dieser Gesellschaft, aufkommen müssten....
Der Wirt darf von jedem nur das abrechnen, was derjenige auch verzehrt hat. Das umlegen von offenen Posten auf die übriggebliebenen ist nicht statthaft.
Der Wirt hat selber dafür zu sorgen, daß er von jedem korrekt abrechnet. Wenn er jemanden "übersieht" und ohne zu zahlen laufen lässt, dann ist das sozusagen sein unternehmerisches Risiko.
Oftmals wird es aber auf "kulanzbasis" (man möchte uu. in dem Restaurant ja noch mal essen gehen) so geregelt, daß die übriggebliebenen offene Posten beggleichen, da der Zechpreller ja meist zu deren Bekanntenkreis gehört und sie deswegen leichter an das Geld kommen, als der Wirt.
Nun ist es so, dass ich gehört habe, dass drum diskutiert wird, ob die "übriggebliebenen" Gäste einer Gesellschaft für die Zechprellerei anderer Gäste, eben dieser Gesellschaft, aufkommen müssten....
Wie sieht´s aus?
Ich nehme mal an, es geht nur um diese fiktive Fragestellung.
Zwischen dem Gast und dem Gastwirt kommt ein Bewirtungsvertrag zustande, wenn der Gast Speisen oder Getränke bestellt und der Wirt oder sein Personal die Bestellung entgegennimmt. Auf den Bewirtungsvertrag sind überwiegend die Vorschriften des Werkvertragrechts anzuwenden.
Danach hat der Gast das zu bezahlen, was er bestellt und bekommen hat und dies mängelfrei war (§ 631 Abs. 1 BGB).
Im Streitfall ist der Wirt beweispflichtig, wer was bestellt und bekommen hat. Der einzelne Gast weiß ohnehin nicht, was andere Gäste bestellt, verzehrt oder bezahlt haben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 01.12.06, 19:36 Titel:
Um mal Klar zu machen:
Keiner ist gezwungen die Rechnung des Zechprellers zu begleichen, Mann muss nur das bezahlen was man selber bestellt hat. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Anmeldungsdatum: 17.07.2006 Beiträge: 218 Wohnort: nahe Bremen
Verfasst am: 11.12.06, 17:11 Titel:
Wäre man denn verpflichtet, die Personalien von den anderen Personen die dort waren weiterzugeben?
Weil irgendwer aus den übrigegebliebenen, wird ja andere Personen kennen....
Oder ist man, wenn man die Gaststätte verlässt "Schuldenfrei"? _________________ Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
dieser fall kommt sehr sehr oft in der gastronomie vor, ich bin der meinung das ich als gast selber entscheiden kann ob ich den namen angebe oder nicht..in den meisten fällen ist es so das man garnicht so genau weiß wer die rechnung noch offen hat und wer nicht....es kann also nicht mein problem wenn der kellner oder der wirt nicht in der lage ist, einen tisch mit 30 personen auseinander zu buchen!
mein tipp, bei der bestellung dem kellner oder wirt daruf aumerksam machen, das die essen alle einzeln zu buchen sind, damit man auch immer eine eigene rechnung bekommt!
Für den wirt etwas aufwendig, denoch am ende sehr hilfreich! _________________ so ja mal nicht
den wirt will ich sehen der 30 gäste einer gesellschaft seperat bucht.
traurig genug das es immer wieder leute gibt die sich diebisch freuen wenn sie ohne zu zahlen gehen und nicht erwischt werden.
traurig genug das es immer wieder leute gibt die sich diebisch freuen wenn sie ohne zu zahlen gehen und nicht erwischt werden.
Hallo. Ja, das ist moralisch bedenklich, rechtlich u.U. auch. Aber wenn der Wirt zu beschäftigt ist und trotz angemessener Wartezeit keine Rechnung stellt, soll die Person ihm hinterher laufen und die Bezahlung anbieten? Oder das Geld einfach auf die Theke legen und gehen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 02.01.07, 10:10 Titel:
Außerdem habe ich es durchaus erlebt, daß Wirte versucht haben, zu viel abzurechenen.
Und nicht in jedem Fall hat es sich aufgedrängt, daß es unbeabsichtig war. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
traurig genug das es immer wieder leute gibt die sich diebisch freuen wenn sie ohne zu zahlen gehen und nicht erwischt werden.
Hallo. Ja, das ist moralisch bedenklich, rechtlich u.U. auch. Aber wenn der Wirt zu beschäftigt ist und trotz angemessener Wartezeit keine Rechnung stellt, soll die Person ihm hinterher laufen und die Bezahlung anbieten? Oder das Geld einfach auf die Theke legen und gehen?
In diesem Fall hat der Kunde für die verzehrten Waren trotzdem zu zahlen. Und selbst wenn der Gastwirt aus Zeitmangel nicht die Gelegenheit hatte, den Tisch abzurechnen, gibt es für den Gast immernoch die Gelegenheit sich an der Rezeption zu wenden oder kenntlich seine Personalien zu hinterlassen, damit die Rechnung zugestellt werden kann. Wer nicht zahlt macht sich ggf. des Diebstahls oder Betruges schuldig.
Mir ist es in 7 Jahren noch nicht passiert, dass ein Gast nicht gezahlt hat. Es kam schon desöfteren vor, dass Gäste plötzlich weg waren und nicht gezahlt hatten. Allerdings kamen diese dann am Abend wieder: "Wir haben ewig gewartet, haben aber auch gesehen, dass so viel zu tun war. Da wollten wir nicht noch weiter stören. Wir hatten .... und würden das jetzt gerne begleichen." Sooo verdorben ist unsere Gesellschaft also noch nicht
Wie unten geschrieben, braucht jeder nur das zahlen was er auch verzehrt hat. Auch bei Feierlichkeiten mit 30 Selbstzahlern über mehrere Stunden MUSS der Kellner oder Wirt genau abrechnen. Etwaige offene Posten hat er zu tragen. Dennoch ist es mir noch nie untergekommen, dass bei einer solch "familiären" Runde etwas offen geblieben ist, oder offene Posten nicht von anderen beglichen worden sind. Dies ist allerdings immer ein Entgegenkommen des Gastes. "Haben Sie alles abgerechnet oder ist noch was offen?" "Naja... 2 große Bier hab ich hier noch drauf." "Hmmm, keine Ahnung ob ich nun 11 oder 12 Bier hatte, aber hier sind die 5,80 €". WIE der Wirt das nun handhabt um korrekt abzurechnen (tischweises eingeben in die Kasse, Bestellung --> Lieferung --> Bezahlung, notieren auf Bierbricken) soll jedem Gastwirt selbst überlassen sein
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.