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Gegenstand angeblich mangelhaft, Rückgabe bei Privatkauf?

 
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gibgummi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 15:38    Titel: Gegenstand angeblich mangelhaft, Rückgabe bei Privatkauf? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe einen Roller, den ich schonmal verkauft habe und zurückgenommen habe ( illegale Leistungssteigerung ) vom ehem. Käufer abgeholt und bei mir auf den Hof gestellt. Danaks lief er bei Übergabe perfekt, bei Rückgabe nicht mehr. Den Grund habe ich nicht gesucht.

Nun verkaufte ich den Roller ohne Kaufvertrag mit der Aussage, daß er nicht läuft, die Schadensursache oder den Grund warum er nicht läuft, kenne ich nicht.

Der Herr holte den Roller ab und zahle den Betrag. Nach 10 Tagen bekomme ich den Anruf, daß der Roller einen kapitalen Motorschaden hat und er ihn zurückgibt, ich solle ihm das Geld zurückzahlen.

Es existiert kein Kaufvertrag, nur ein junger Mann, der dabei war. Ich habe lediglich gesagt, daß es evtl. eine Kleinigkeit ist, denn er lief noch beim Kauf durch den Vorbesitzer.

Was kann ich machen?
http://cgi.Internetauktionshaus [Name geändert].de/ws/Internetauktionshaus [Name geändert].dll?ViewItem&rd=1&item=4511711619&ssPageName=STRK:MEUS:IT

Das war der Auktionstext.........


Danke
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

- Sie haben gesagt, dass es sich "evtl. um eine Kleinigkeit handelt".
- Im Auktionstext steht etwas von "evtl. versoffen". Keine Ahnung, was das heisst - klingt aber so, als wärs nichts wildes.
- Es geht um eine reichlich getunte Kiste - spricht letztendlich dafür, dass Sie sich doch halbwegs damit auskennen.
- Dass jemand bei solchen Werten eine Sache einfach zurücknimmt und "keine Zeit hatte, nachzusehen", wird man im Ernstfall auch nicht unbedingt glauben.
- Gegen Sie dürfte diesbezüglich auch sprechen, dass Sie sich in mehreren Tuningforen herumtrieben, auch mal einen Motor verkaufen...

Aber man kann das ganze sicher auch anders sehen - nur denke ich, dass einiges gegen Sie spricht.
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gibgummi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Vorverurteilungen sind reichlich vorlaut, um es mal gemäßigt auszudrücken.
Ich weiß nicht, wie Sie auf diese Unterstellung kommen, aber sicherlich wäre es besser, wenn Sie sich in Ihrem Miata Forum weiterhin geistig anderen eröffnen.

Dieses Fahrzeug habe ich so gekauft und wieder verkauft, da wir es nie bzw nur max 300 km ca. genutzt haben ( Sonntag mittag bei +25°C ).

Der Roller befand sich seit Mai bei der Käuferin, die Ihn per Vergleich zurückgab. Ich habe den Roller abgeholt ( Freitags ) und Dienstags verkauft. Ich habe ihn schon als "nicht lauffähig" angeboten und nicht nachgesehen, woran es liegt, da ich dieses Gerät sicherlich nicht draußen nach 18 Uhr bei frostigen Temperaturen und Regen auseinanderbaue. Dafür hat mich dieses Teil schon zuviel gekostet, um mir dort die Finger schmutzig zu machen.

Mir ist nicht bekannt, was die Käuferin von Mai bis Dezember mit dem Fahrzeug gemacht hat, aber dagegen habe ich leider keine Handhabe.

MFG
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist ein Miata-Forum?!

Entschuldigung,w enn ich Ihnen auf den Schlips getreten bin - aber SIe haben nach einer Meinung gefragt und nach Ihrer Schilderung bin ich zu dem genannten Ergebnis gekommen.
Nochmal im einzlenen:

<Sie haben gesagt, dass es sich "evtl. um eine Kleinigkeit handelt".
Es kommt darauf an, wie Sie das gesagt haben (dazu ja noch vor einem Zeugen, der - wenn ich das richtig verstanden habe - zur Gegenseite gehört). Dies kann als sog. Behauptung ins Blaue gewertet werden: Sie bracten damit zum Ausdruck, dass SIe von einer Kleinigkeit ausgehen. Man wird Ihnen unterstellen, dass SIe das logischerweise taten, um den Käufer leichter zu überzeugen.

< Im Auktionstext steht etwas von "evtl. versoffen". Keine Ahnung, was das heisst - klingt aber so, als wärs nichts wildes.
Wenn "versoffen" etwas nicht sonderlich Schlimmes ist, gilt das vorher gesagte.

- Es geht um eine reichlich getunte Kiste - spricht letztendlich dafür, dass Sie sich doch halbwegs damit auskennen.
Das Sie den Roller nur kurz in Besitz hatten, konnte ich nicht wissen. Aber Sie schrieben was davon, dass Sie das Ding wohl wegen illegaler Leistungssteigerung zurückgenommen haben. Ich weiss jetzt nicht, wer das Ding nun tatsächlich getuned hat. Aber mal Hand aus Herz: Da Sie den Roller zurückgenommen haben, muss es doch entweder der ursprüngliche Eigentümer gewesen sein oder Sie selbst bzw. Sie sind mit einer getunten Kiste herumgefahren?! (sorry, wenn ich da nun wieder etwas falsch verstanden habe).

- Dass jemand bei solchen Werten eine Sache einfach zurücknimmt und "keine Zeit hatte, nachzusehen", wird man im Ernstfall auch nicht unbedingt glauben.
In Ordnung. Das haben Sie gerade widerlegt. Man wird Sie allerdings fragen, warum Sie einen Roller, der einwandfrei lief, verkaufen - diesen dann aber kaputt wieder zurücknehmen. Das bleibt mir nach wie vor ein kleines Rätsel.

- Gegen Sie dürfte diesbezüglich auch sprechen, dass Sie sich in mehreren Tuningforen herumtrieben, auch mal einen Motor verkaufen...
Auch das stimmt. Und es macht die Sache für Sie nunmal nicht einfacher. Wer sich nunmal gut mit kfz auskennt, für den ist es schwieriger glaubhaft darzulegen, dass er von Mängeln keine Ahnung hat.

Nach Ihrer Anfangsbemerkungen habe ich eigentlich wenig Lust verspürt nochmal zu antworten (was ein Miata Forum ist, interessiert mich allerdings trotzdem Winken ), aber wie heisst es so schön: Jeder hat eine 2. Chance verdient.

Ich will Ihnen auch nicht persönlich ans Bein pinkeln - ich versuche nur darzustellen, welche Argumentationsprobleme ich auf Sie zukommen lassen. Wenn ich vorlaut oder persönlich werde, klingt das anders. Sehr glücklich

Ein letztes noch: Wenn Sie mal überlegen, dass Sie den Roller mit den Informationen, die Sie hier jetzt geben, verkauft hätten, hätten Sie doch vermutlich ein paar Euro weniger bekommen, dafür würde aber wohl auch keiner auf die Idee kommen, Ihnen jetzt ans Bein zu pinkeln.....
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 23:36    Titel: Re: Gegenstand angeblich mangelhaft, Rückgabe bei Privatkauf Antworten mit Zitat

Kann mich da Injuve nur anschließen.

> Nun verkaufte ich den Roller ohne Kaufvertrag

Wie verkauft man denn etwas "ohne Kaufvertrag"? Geschockt
Sie meinen wohl "ohne zusätzlichen schriftlichen Kaufvertrag". Das ist aber unerheblich, da bereits die Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion einen rechtsgültigen Kaufvertrag darstellt.

Edit: sehe grade, Sie haben wohl außerhalb Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Trotzdem wird es schwer glaubhaft zu machen, die Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktionsbeschreibung sei nicht Vertragsbestandteil geworden...

> mit der Aussage, daß er nicht läuft,

Nein, mit der Aussage "Guter Zustand" und "springt *momentan* nicht an".

Auf dieser Grundlage dürften Sie einen "kapitalen Motorschaden" kaum rechtfertigen können.

Sie werden wohl nicht umhin kommen, die Sache rückabzuwickeln.


> Ihre Vorverurteilungen sind reichlich vorlaut, um es mal gemäßigt auszudrücken.

Sowas hatten wir hier auch schon zuhauf - Leute, die ausfallend werden, wenn man ihnen nicht sagt, was sie hören wollen... Mit den Augen rollen

P.S. @Injuve: http://www.miataforum.com/ Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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gibgummi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mh...ich erkläre es nochmal langsam zum mitschreiben:

1.) Ich habe den Roller vor 1,2 Jahren gekauft und im Mai 2004 verkauft, da wir ihn nur kurz bzw garnicht fahren konnten ( Zeitmangel ) ( bin auch keine 16, sondern knappe 30 Jahre alt ).
Der Roller war seitdem immer voll lauffähig und startete auch nach 4 Monaten Standzeit noch bestens. Getunt hat ihn der jenige, von dem ich ihn übernommen hatte. Meine Freundin fuhr diesen Roller und hatte keine Probleme.

Im Mai haben wir ihn verkauft. In der Verkaufsanzeige damals stand alles wissenswerte, daß er 70 ccm hat, umgebaut ist, frisch lackiert wurde...lediglich der Zusatz, daß man ihn NICHT LEGAL im Straßenverkehr bewegen durfte fehlte, weshalb ich auch den Roller zurücknehmen musste. Verschwiegen wurde mir bis gestern, daß er einen Motorschaden sehr wahrscheinlich erlitten hatte und nicht nur "nicht anspringt", wie man mir beim Gerichtstermin für den Vergleich damals sagte.

Ich wurde also auch übers Ohr gezogen, und hat einen Motorschaden mit einer anderen Klage überspielt, damit ich trotz ausgeschlossener Gewährleistung, diesen Roller zurücknehmen muß.

Von diesem Motorschaden wusste ich bis gestern nichts und am Telefon hat es der Sohn der Klägerin sogar zugegeben, daß er es seiner Mutter gesagt hatte, daß wahrscheinlich Kolben und Zylinder defekt sind.

Vor Abholung des Rollers bei der Klägerin ( zahle 4 Raten á 250 € zurück = Kaufpreis + 95% Ihrer RA Kosten ) hatte ich den Roller wieder angeboten, ohne mir den Roller nach Abholung motormäßig anzusehen. Zudem muß ich sagen, daß ich Kaufmann und kein Handwerker bin und noch nie eine Schraube an diesem Gefährt ( außer den Nr. Schild Schrauben ) gelöst habe. Also Roller hingestellt und für 650 € ( da er ja nicht anspringt ) verkauft.

Kann ich noch Forderungen ( habe noch 2 Raten zu zahlen ) an die 1. Käuferin stellen, da der Roller ja nun einen Motorschaden hat, oder ist das für mich PP, persönliches Pech?

Finde es sehr dreist, mich die Summe zurückzuzahlen, der Sohn zerstört den Motor und verschweigt es und ich verkaufe ihn "guten Gewissens" weiter und habe wieder den besagten "Schwarzen Peter".......und evtl. einen Roller der nichts mehr wert ist, da der 1. den Motor und der 2. den neuwertigen Lack beim Transport ( 500 km ) zerstört hat...


Ciao
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