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Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der Renovierung unseres Hinterhofes wurde es dem Gewerbetreibenden des Nachbarhauses untersagt seine schweren Abfalltonnen weiterhin über den Hof zur Straße hindurchzurollen da wir Beschädigungen des neuen Bodens fürchten. Der Gewerbetreibende erklärte sich damit einverstanden und brachte nun seine Abfalltonnen durch den Hausflur nach vorne zur Straße. Daraufhin beschwerte sich der Vermieter bei uns über eventuell auftretende Beschädigungen seines Hausflures und bestand auf ein über 30 Jahre bestehendes Gewohnheitsrecht den Müll weiterhin über unseren Hof zur Straße abtransportieren zu dürfen.
Weiterhin sind wir bereit den normalen Hausmüll über unseren Hof abtransportieren zu lassen. Wir sind aber nicht bereit die schweren gewerblich genutzten Tonnen die erst seit zehn Jahren existieren über unseren Hof zu Straße hindurchrollen zu lassen.
Nun ist meine Frage ob hier auch für die gewerbliche Entsorgung des Mülls das Gewohnheitsrecht greift oder nicht.
Um eine baldige Rückantwort wäre ich überaus dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Wierling
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