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hallo,
ich lebe seit 4 Jahre von meiner Frau in verschiedenen Wohnungen getrennt,
muß die scheidung ein anwalt einreichen oder kann ich es auch selbst machen?
beim Familiengericht gilt Anwaltszwang, d.h., nur über einen Anwalt können Anträge gestellt werden.
Wenn Sie also einen Scheidungsantrag stellen wollen, benötigen sie hierzu einen Anwalt.
Alternative: Die Frau reicht (natürlich mit Anwalt) einen Scheidungsantrag ein und Sie stimmen diesem nach Zustellung bzw. in der mündlichen Verhandlung zu. Dazu benötigen Sie keinen Anwalt.
Ob dies zu empfehlen ist, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls und von weiteren unter Umständen zu klärenden Scheidungsfolgesachen ab. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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