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Expatriate Vertrag: Netto Vereinbarung, wem stehen Steuerein

 
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fdr001
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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:55    Titel: Expatriate Vertrag: Netto Vereinbarung, wem stehen Steuerein Antworten mit Zitat

A ist Angestellter einer Dt Firma in Japan.
Er hat einen Dt Vertrag und ist als Entsandter (Expatriate) vor ort.
Sein zusaetzlicher Auslandsarbeitsvertrag (=die Entsendung) besagt, er bekommt netto dasselbe wie in Deutschland. Steuern in Japan gehen zu lasten des Arbeitgebers.

Nur hat er eine Immobilie erworben in Japan und kann diese steuerlich absetzen. Dies tut sein Arbeitgeber mittels eingereichter Unterlagen. Doch der Arbeitgeber reicht die Steuerersparnis nicht an den Arbeitnehmer weiter. Er sagt, das sind meine Steuern, ich zahle und mir gehoert somit ach di Ersparnis.

geht das so?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das Problem mal ins Arbeitsrecht verschoben, vielleicht weiß da jemand Rat......
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::
Ich habe das Problem mal ins Arbeitsrecht verschoben, vielleicht weiß da jemand Rat......


Geschockt

Viele Schreiberlinge hier haben schon keine Ahnung vom deutschen Arbeitsrecht und da hoffst du, dass sie sich im japanischen Steuerrecht auskennen?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Geschockt

Viele Schreiberlinge hier haben schon keine Ahnung vom deutschen Arbeitsrecht und da hoffst du, dass sie sich im japanischen Steuerrecht auskennen?

Nö, eben nicht.

Er hat ja einen deutschen Arbeitsvertrag......
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Beruft sich aber darauf, dass japanische Steuerregeln ("Steuern in Japan gehen zu lasten des Arbeitgebers.") angewandt werden.

Je nachdem was im Steuerabkommen steht, kann das auch richtig sein - trotz Vertrages mit einer deutschen Firma.
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann doch aber egal sein, wie hoch die Steuern in Japan wofür sind, das DBA spielt dabei keine Rolle.

Die Frage ist doch, ob die in Japan vermietete Immobilie im Rahmen des deutschen Arbeitsvertrags zu berücksichtigen ist.

Ich als Laie würde das verneinen.....
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Beruft sich aber darauf, dass japanische Steuerregeln ("Steuern in Japan gehen zu lasten des Arbeitgebers.") angewandt werden.

Je nachdem was im Steuerabkommen steht, kann das auch richtig sein - trotz Vertrages mit einer deutschen Firma.

So wie ich es verstande habe Verlegen , hätte A in Japan eine höhere Steuerlast und dadurch ein geringeres Nettoeinkommen als in Deutschland erzielt, dieses wurde durch einen Zusatz/Ergänzung/Änderung(?) zum AV welche Nettolohn anstelle
des Brutolohns festschreibt umgangen.
Typischer Weise bei Verzug berechnen sich die Zinsen nach dem Bruttoeinkommen/Lohn.
Nur hier liegt eigentlich kein Bruttolohn mehr vor, wäre vielleicht eine Überlegung ob das beantragen von Steuervorteilen nicht schlicht eine vertragliche Nebenpflicht des AN ist.
Im Gegenzug wenn durch verhalten des AN(Scheidung..?) seine Steuerlast steigen würde, käme sicherlich der Hinweis das Nettolohn festgeschrieben ist,
somit Änderungen an den Abgaben das Risiko des AG sind.
Da beide Möglichkeiten bestehen, ein theoretischer Anspruch des AG oder des AN, könnte man einem Anwalt die Sache vorlegen.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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