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Polizei ermittelt oberflächlich

 
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Dahlia
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 09:54    Titel: Polizei ermittelt oberflächlich Antworten mit Zitat

Mal angenommen die Polizei soll für Amtsanwaltschaft ermitteln, das eine Anzeige gegen Person A gestellt worden ist. (Strafanzeige wegen Körperverletzung)

Nun ermittelt die Polizei, aber nicht korrekt.

Damit ergibt sich ein entlastender Sachverhalt für Person A, die jedoch nur auf der oberflächlichen Ermittlung beruht.

Person B hat sich nun eigenständig aufgemacht, um einige Punkte zu beleuchten und hat damit herausgefunden das sich einige Dinge ganz anders verhalten, hierfür hat er Beweisschreiben von Behörden ausgehändigt bekommen.

Damit wird Person A wiederum belastet.

Amtsanwaltschaft hatte auf Grund der Ermittlungen der Polizei Strafverfahren, mangels Beweis gegen Person A eingestellt.

Kann Person B sich direkt an die Amtsanwaltschaft wenden, mit besagten Schriftstücken, und welche rechtliche Handhabe besteht gegen die ermittelndenen Beamten?

Dienstaufsichtsbeschwerde?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.03.07, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Amtsanwaltschaft hatte auf Grund der Ermittlungen der Polizei Strafverfahren, mangels Beweis gegen Person A eingestellt.

Kann Person B sich direkt an die Amtsanwaltschaft wenden, mit besagten Schriftstücken,
Bevor man mit dem groben SChwert Dienstaufsichtsbeschwerde schwingt würde es sich IMO empfehlen, einfach dei Unterlagen einzuschicken und um die Wiederaufnahme des Verfahren s bitten. Erst wenn das dann abgelehnt würde, wäre beim Sachbearbeitenden Dezernenten an eine Verletzung der Dienstpflichten zu denken...
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Schelo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wer vermag hier einzuschätzen, ob und wie nicht korrekt ermittelt wurde? Vielleicht hat A in seiner Beschuldigtenvernehmung alles abgestritten? Hat B Einsicht in Ermittlungsakten? Am Ende entscheidet der Staatsanwalt, ob er das Verfahren einstellt oder Anklage erhebt.
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Verfahren eingestellt?

Ich würde es mit neuen Erkenntnissen zu diesem Zeitpunkt (nach Einstellung des Verfahrens) direkt bei der Staatsanwaltschaft probieren, da der Staatsanwalt Herr des Verfahrens ist und die werten Polizisten nur deren Ermittlungspersonen. Also müssten diese sowieso erst den Staatsanwalt fragen, ob sie wieder ermitteln dürfen.
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Dahlia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer vermag hier einzuschätzen, ob und wie nicht korrekt ermittelt wurde?


Person B, denn dieser hat herausgefunden das die Beamten nicht mal bei der betreffenden Behörde nachgefragt haben.

Beweise hätten nur bei eben dieser betreffenden Behörde ermittelt werden können, dies wurde unterlassen.

Zitat:
Hat B Einsicht in Ermittlungsakten?


Ja.

Zitat:
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Verfahren eingestellt?


§ 170 Abs. 2 StPO
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