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fragen zur Bewährung

 
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 21:39    Titel: fragen zur Bewährung Antworten mit Zitat

Was hat es für einen Sinn, sich mit einen Bewährungshelfer zu unterhalten?

Ich weiß das es Menschen gibt die vielleicht Hilfe brauchen, aber in dem Fall ist Person A wie finanziell und auch Beruflich besser gestellt als der Bewährungshelfer und Person A fühlt sich bisschen verarscht sich von Leuten was erzählen zu lassen die es zu weniger gebracht haben als er.

Nicht falsch verstehen Person A möchte nicht als Angeber dastehen, sondern weiß gar nicht was er da soll.

Wie ist das wenn man umzieht? Kann man dann den Bewährungshelfer wechseln zu einen in der Stadt wo man hingezogen ist?
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 23:58    Titel: Re: fragen zur Bewährung Antworten mit Zitat

Syberia hat folgendes geschrieben::
aber in dem Fall ist Person A wie finanziell und auch Beruflich besser gestellt als der Bewährungshelfer und Person A fühlt sich bisschen verarscht sich von Leuten was erzählen zu lassen die es zu weniger gebracht haben als er.

Geschockt Na mit Chance kann der Bewährungshelfer dem "Bessergestellten" ja erzählen, wie man sich im Leben benimmt, damit mit ihm -dem Bewährungshelfer- in der Zukunft kein Gespräch mehr geführt werden muss.
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LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Oder überhaupt:
Was hat "beruflich und finanziell besser gestellt" mit der Hilfe/Begleitung und ggf. auch Kontrolle beim "keine Sch**** mehr bauen" zu tun, was der "besser gestellte" A ja offensichtlich zuvor wohl trotz dem, dass er anscheinend so besser (gestellt) ist, getan hat? Geschockt

Leute gibt's ... wobei, ist ja wie alles hier nur ein fiktiver Fall. Also hoffentlich doch nicht. Winken
Gruß
Rena

PS: Der Wechsel des Bewährungshelfers dürfte aus meiner Sicht bei einem Umzug möglich sein. Würde ja auch keinen SInn machen, dass der Bewährungshelfer in Hamburg sitzt und sein "Kunde" in München.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig Hallöle

A. hat wohl Standesdünkel? Verdient mehr, ist beruflich besser gestellt.
Weiß wahrscheinlich auch alles besser. A.! Draußen in der Welt, da wo das Leben spielt, laufen tatsächlich sogar Hartz4 Empfänger rum, die ihr Leben trotzdem auf die Reihe bringen und keinen Bewährungshelfer aufsuchen müssen, um sich mit diesem unterhalten zu müssen.
Das Gespräch mit einem Bewährungshelfer gehört zu den Bewährungsauflagen. Ergo Pflicht.

Grüssle
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.03.07, 14:16    Titel: Re: fragen zur Bewährung Antworten mit Zitat

Syberia hat folgendes geschrieben::
Wie ist das wenn man umzieht? Kann man dann den Bewährungshelfer wechseln zu einen in der Stadt wo man hingezogen ist?
"Man" kann den BewHelfer nicht wechseln, wohl aber auf Antrag bzw aus eigener Veranlassung das bewährungsaufsichtsführende Gericht...
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte doch auch nicht frech wirken, aber A findet es immer beengt sich mit Leuten zu unterhalten die als Beispiel in einen Cora einsteigen und er in seinen etwas größeren und tuen so schlau.

A hat einen Helfer, da er mal jemanden bedroht hatte über mehrer Monate und in dem Fall kann keiner helfen, das war eine Phase und ist Vergangenheit.

Bei Menschen die ihr Leben nicht in die Reihe bekommen kann ich es verstehen, aber bei A ist es nicht nötig ihn zu erzählen was er machen soll.
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Farnmausi
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Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 42
Wohnort: Berg. Land

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da geht selbst mir der Hut hoch; wenn der Mandant ja so gut gestellt ist und so hochintelligent; wie kann es sein sich sooooooooo strafbar gemacht haben, dass ein Bewährungshelfer vom Gericht als notwendig erachtet wurde? Dem Kandidaten würde ich doch dringenst empfehlen, von dem hohen Roß mal runter zu kommen und sich den Realitäten zu stellen. Fair und ehrlich macht einen Bewährungshelfer unnötig .... ich möchte nicht spekulieren aus welchen Machenschaften seine "vermeintlich" bessere Stellung resultiert. Farnmausi
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Ilbasco
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Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber mir kam beim lesen fast die Galle hoch! A hat sich strafbar gemacht und zwar gewaltig, denn sonst hätte man ihn bei seinem prima Einkommen wahrscheinlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Das heisst also, entweder war A schon vorbestraft und es kam keine Geldstrafe mehr in Frage, der verursachte Schaden war zu hoch für eine Geldstrafe oder er wurde wegen etwas verurteilt bei dem keine Geldstrafe möglich ist. Das bedeutet auch das A nun vorbestraft ist! Nun denkt dieser feine Herr oder die feine Dame wohl das er oder sie einen Bewährungshelfer wohl gar nicht nötig hätte!

Bei solchen Menschen sollte man die Bewähung sofort widerrufen und denjenigen einsitzen lassen! Aber A sollte daran denken das es im Knast noch viel schlimmere Menschen gibt als den Bewährungshelfer, viele von denen haben es im Leben noch zu überhaupt nichts gebracht!
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber A findet es immer beengt sich mit Leuten zu unterhalten die als Beispiel in einen Cora einsteigen und er in seinen etwas größeren und tuen so schlau.


A macht also von der PS Zahl, die jemand unter seinem Arsch hat abhängig, ob er sich gerne mit dem unterhält?! Derjenige könnte also der letzte irgendwas sein, Hauptsache er hat es irgendwie geschafft sich einen 600er, 850er, oder was was ich leisten zu können.

Wahrscheinlich war es genau diese Einstellung, die auch den Richter dazu bewogen hat, keine Geldstrafe zu verhängen, sondern etwas was A richtig weh tut, näml. sich mit einem gebildeten Menschen unterhalten zu müssen, der über ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialpädagoge oder Dipl.-Sozialarbeiter verfügt, ansonsten wäre er näml. kein Bewährungshelfer, da das Zugangsvoraussetzung für diesen Beruf ist.

Wenn A so erpicht darauf ist, sich mit "gleich-schlau-Motorisierten" zu unterhalten, kann ich ihm nur empfehlen gröblich und beharrlich gegen die Bewährungsauflagen zu verstoßen und dann, falls er das Pech hat in den offenen Vollzug eingewiesen zu werden, da auch noch Scheisse zu bauen. Dann geht es in den Geschlossenen. Dort wird er auf jede Menge Gleichgesinnte treffen, die als z.B. Zuhälter, Bankräuber, Großbetrüger auch fette "Luden-Hobel" unterm Hintern hatten (so lange sie in Freiheit waren). Viel Spaß bei der anstehenden, für A sicherlich sehr angenehme, Konversation.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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wildmom77
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da geht mir echt die "Hutschnur" hoch...............so ne Algengrütze.........wenn der so sehr betagte Herr sich an unsere Gesetze gehalten hätte,dann hätte er auch keinen BwH nötig.
Da krieg ich voll nen Fön...........und dann muss ich mich nicht fragen,woher die 2 Klassen-Gesellschaft besteht........DURCH SOLCHE LEUTE DIE DENKEN SIE SIND WAS BESSERES!!!!

Nein,mein Herr,sie sind nichts besseres.Nur ein Krimineller unter vielen,und das sollten sie sich vor Augen führen.
BwH sind ausschliesslich dafür da,ihnen den richtigen Weg aufzuzeigen,auch wenn sie besser verdienen,auch wenn sie ein besseres Auto fahren..........im GRUNDE haben sie doch gar nichts begriffen............sie sind nicht besser oder schlechter.........und das sollten sie lernen umzusetzen!!

Schönen Abend
_________________
Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem ist mein gern genutztes Gefährt noch viel größer, meist gelb, hat 'ne Menge Sitze und bei manchen modernen Ampelschaltungen und der entsprechenden Taste im Cockpit des Chauffeurs immer Vorfahrt.
Manchmal ist es auch weiß und hat 'nen roten Streifen an der Seite und macht locker über 200 km/h.
Von der PS-Zahl mal ganz zu schweigen ... Winken

Wie dem auch sei - ich schätze mal, A hätte es mittlerweile verstanden ... hoffentlich. Ist ja eigentlich auch nicht so schwer. Smilie

Gruß
Rena

PS: Zuviel drauf hauen bewirkt manchmal das Gegenteil. Winken
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Syberia
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Anmeldungsdatum: 16.01.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt hab ihr es aber mit dem Auto und den PS.
Person A wollte damit nur sagen, das ihm keiner erzählen braucht wie man ein vernünftiges Leben führt.

Die Bewährungsstrafe von A beläuft sich darauf, das er jemand anderen so wie es neuerdings heißt Gestalkt hat. Das Stalking war aber begründet, da der jenige andere jüngere Menschen sexuell verletzt hatte. Um es diesen Menschen schwer zu machen, wurde dieses in der Öffentlichkeit breitgetragen und nach einer einsweiligen Verfügung nicht damit aufgehört.

Da gegen die einsweilige Verfügung verstoßen wurde, gab es Bewährung und nicht weil Person A so ein kriminellen Arschloch ist. Klar vor dem Gesetz ist Stalking strafbar, aber das hat sich der Gesetzgeber ausgedacht was strafbar ist und was nicht und vom moralischen her geschah es den Gestalkten Menschen nur recht.

Er mußte sein Haus verkaufen, da er im Ort nur noch der Kinderschänder genannt wurde und das Ziel war somit erreicht.

baste und ENDE
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Syberia hat folgendes geschrieben::
Die Bewährungsstrafe von A beläuft sich darauf, das er jemand anderen so wie es neuerdings heißt Gestalkt hat. Das Stalking war aber begründet, da der jenige andere jüngere Menschen sexuell verletzt hatte. Um es diesen Menschen schwer zu machen, wurde dieses in der Öffentlichkeit breitgetragen und nach einer einsweiligen Verfügung nicht damit aufgehört.

Der übliche Weg dafür ist i.d. R. eine Anzeige bei der Polizei mit entsprechenden Angaben.
Zitat:
Er mußte sein Haus verkaufen, da er im Ort nur noch der Kinderschänder genannt wurde und das Ziel war somit erreicht.

Und wurde derjenige auch verurteilt? Denn ansonsten:
- Wenn er sowas getan hat wird er es womöglich auch woanders tun.
- Wenn er es nicht getan hat, ist _er_ das Opfer. Und der wahre Täter erfreut sich zudem weiterhin seines ungestörten Lebens und macht nach wie vor was er will.
Ist das "Ziel" also tatsächlich erreicht? Oder das Ganze nur "aus den Augen aus dem Sinn"...

Wie auch immer - der vernünftige Weg, sein Leben zu führen, ist in hiesigem Rechtssystem sinnvollerweise u.a. eben _keine_ Selbstjustiz, sei es auch "nur" in genannter Form. Aber das mag der "Bewährungshelfer mit dem kleinen popligen Corsa" dem A vielleicht schon noch verständlich machen können, ist ja sein Job. Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.03.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Syberia hat folgendes geschrieben::
Das Stalking war aber begründet....
Da hier vorsätzlich rechtswidrige Handlungen gebilligt werden war der Thread ohne weitere Ermahnung zu schließen... ich erlaube mir zu zitieren:
Zitat:
baste und ENDE
.
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