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Verfasst am: 20.03.07, 06:51 Titel: Selbständig in Luxemburg und Wohnsitz D
Guten Morgen,
folgende Vorstellung:
A macht sich selbständig in Luxemburg (zahlt dort auch seine Steuern)- ist verheiratet mit B.
B ist Arbeitnehmer in Deutschland. Beide sind wohnhaft in Deutschland und gemeinsam veranlagt.
Meine Frage:
1) Welche Lohnsteuerklasse kann B wählen ?
2) Und inwieweit wird das Einkommen von A in Deutschland angerechnet .
Soweit ich weiß gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen - aber was heißt das konkret in Bezug auf die Einkommensteuer?
B muss Steuerklasse III nehmen, da der andere Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht.
Das Einkommen von A unterliegt in D dem Progressionsvorbehalt, da A für seine selbständige Tätigkeit in Luxemburg einkommensteuerpflichtig ist.
Das ist einzutragen auf der Rückseite der Anlage AUS.
Da es "nur" dem Progressionsvorbehalt unterliegt, werden keine luxemburgische Steuern angerechnet.
Gäbe es das DBA nicht, müsste A sowohl in L als auch in D alles voll versteuern.
Gerade bei dieser Konstellation ist zu überprüfen, ob nicht eine getrennte Veranlagung günstiger ist, könnte sein, muss aber nicht.
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