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Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 20.03.07, 19:47 Titel:
Ja, man bekommt eine Rechnung vom Gericht für den Gerichtskostenvorschuss. Das geht im allgemeinen recht schnell, hängt aber im besonderen auch von der Arbeitsbelastung des Amtsgerichtes ab.
Die Klageschrift wird dem Gegner allerdings erst zugestellt, wenn die Gerichtskosten eingezahlt worden sind.
Daher wird der Klageschrift häufig ein Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten beigelegt, um diesen Vorgang zu beschleunigen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.03.07, 01:25 Titel:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Klageschrift wird dem Gegner allerdings erst zugestellt, wenn die Gerichtskosten eingezahlt worden sind.
Jedenfalls in 90 % der Fälle. In Fallgestaltungen, in denen auch unbezifferte Anträge enthalten sind, kann es schon einmal vorkommen, daß der Vorschuss zwar angefordert wird, die Zustellung aber trotzdem durchgeführt wird, auch wenn der Vorschuss nicht eingezahlt ist.
In der Regel per Scheck, falls der Mandant den Betrag vorher zur Verfügung gestellt hat. Wenn keine besondere Eile geboten ist, wird oft auch die Gerichtskostenrechnung dem Mandanten zur unmittelbaren Bezahlung übersandt. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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