Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Klage - Rechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Klage - Rechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
primo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:40    Titel: Klage - Rechnung Antworten mit Zitat

Sofern man eine Klage ohne Anwalt beim Amtsgericht einreichen möchte wie läuft das mit den Gerichtskosten?

Schickt einem das Amtsgericht eine Rechnung über die Gerichtskosten?

Wie lange dauert es bis diese Rechnung nach Klageeingang verschickt wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, man bekommt eine Rechnung vom Gericht für den Gerichtskostenvorschuss. Das geht im allgemeinen recht schnell, hängt aber im besonderen auch von der Arbeitsbelastung des Amtsgerichtes ab.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klageschrift wird dem Gegner allerdings erst zugestellt, wenn die Gerichtskosten eingezahlt worden sind.
Daher wird der Klageschrift häufig ein Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten beigelegt, um diesen Vorgang zu beschleunigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Klageschrift wird dem Gegner allerdings erst zugestellt, wenn die Gerichtskosten eingezahlt worden sind.

Jedenfalls in 90 % der Fälle. In Fallgestaltungen, in denen auch unbezifferte Anträge enthalten sind, kann es schon einmal vorkommen, daß der Vorschuss zwar angefordert wird, die Zustellung aber trotzdem durchgeführt wird, auch wenn der Vorschuss nicht eingezahlt ist.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
primo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wie machen es Anwälte? Mit einem Scheck oder warten diese die Rechnung des Gerichts ab, auch wenn der Streitwert bekannt ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel per Scheck, falls der Mandant den Betrag vorher zur Verfügung gestellt hat. Wenn keine besondere Eile geboten ist, wird oft auch die Gerichtskostenrechnung dem Mandanten zur unmittelbaren Bezahlung übersandt.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.