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Verfasst am: 28.09.04, 12:24 Titel: Rechnungs-Aufbewahrungspflicht für Private
Hallo,
seit 01.08.2004 gibt es doch eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen über Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die auch Privatleute betrifft.
Meine Fragen:
1. Sind davon auch Rechnungen über Kleinbeträge betroffen (also bis 100,00 Euro)?
2. Welche sonstigen Leistungen sind dabei evtl. ausgenommen?
M. E. müßten doch auch Quittungen über Parkgebühren, Hotelrechnungen (Übernachtung), Schwimmbad-Eintrittskarten und Schornsteinfeger-Rechnungen, um nur einige Beispiele zu nennen, unter diese Aufbewahrungspflicht fallen! Gleichsam ist in diesen Belegen auch auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen.
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