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Verfasst am: 20.03.07, 09:16 Titel: Vorab schon geringerer Restwert!
Hallo
Folgende Situation:
Der Leasingvertrag läuft aus. Es handelt sich um ein Leasingvertrag nach Restwert. Die Nachfrage bei dem Leasinggeber hat ergeben, das der Rückkaufswert bzw. der wohl erziehlte Verkaufspreis deutlich geringer ist als der vereinbarte Restwert. Das Fahrzeug wurde noch nicht begutachtet.
Muss der Leasingnehmer den geringeren Betrag ausgleichen, obwohl er nichts gegen die Makrtsituation tun kann. Abnutzung bleibt davon unberührt.
Gruß
Zuletzt bearbeitet von timtaylorrr am 20.03.07, 13:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die LG übt das Andienungsrecht aus und verkauft dem LN das LO zum Restwert, den der LN garantiert hat.
Die LG verkauft das LO zum niedrigeren Marktwert und der LN muß den Mindererlös ausgleichen.
Kommt beides unterm Strich auf das gleiche hinaus.
Der LN erleidigt keinen Schaden, da er durch den im nachhinein zu hohen Restwert auch niedrigere Leasingraten bezahlt hat. Wäre damals der Restwert niedriger angesetzt worden, müßte der LN zwar nichts mehr nachzahlen, hat aber während der Laufzeit höhere Raten bezahlt.
Es gleicht sich also aus. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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