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Vorab schon geringerer Restwert!

 
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timtaylorrr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 09:16    Titel: Vorab schon geringerer Restwert! Antworten mit Zitat

Hallo

Folgende Situation:

Der Leasingvertrag läuft aus. Es handelt sich um ein Leasingvertrag nach Restwert. Die Nachfrage bei dem Leasinggeber hat ergeben, das der Rückkaufswert bzw. der wohl erziehlte Verkaufspreis deutlich geringer ist als der vereinbarte Restwert. Das Fahrzeug wurde noch nicht begutachtet.

Muss der Leasingnehmer den geringeren Betrag ausgleichen, obwohl er nichts gegen die Makrtsituation tun kann. Abnutzung bleibt davon unberührt.

Gruß


Zuletzt bearbeitet von timtaylorrr am 20.03.07, 13:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

Die LG übt das Andienungsrecht aus und verkauft dem LN das LO zum Restwert, den der LN garantiert hat.

Die LG verkauft das LO zum niedrigeren Marktwert und der LN muß den Mindererlös ausgleichen.

Kommt beides unterm Strich auf das gleiche hinaus.

Der LN erleidigt keinen Schaden, da er durch den im nachhinein zu hohen Restwert auch niedrigere Leasingraten bezahlt hat. Wäre damals der Restwert niedriger angesetzt worden, müßte der LN zwar nichts mehr nachzahlen, hat aber während der Laufzeit höhere Raten bezahlt.

Es gleicht sich also aus.
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