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Zuwegebaulast

 
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Juergenbeit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bielefelderstr.46a

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 12:10    Titel: Zuwegebaulast Antworten mit Zitat

Ist eine Zuwegebaulast zwingend zu erbringen oder ist es möglich das eine Baulast aus irgendwelchen zu erfindenen Gründen nicht durchgesetzt werden muss.ZB ein parallell laufendeGrunddienstbarkeit also wegerecht.Der Nachbar also durch die Grunddienstbarkeit die zu erbringende Baulast übernehmen muss .
_________________
Bin Rechtlich ein neuer Mensch und freue mich über jede Antwort die der Gerechtigkeit Dient.
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde sind das nur zwei Seiten ein und derselben Sache: Die Grunddienstbarkeit dient der Regelung der nachbarschaftlichen Verhältnisse, ist also eher privater Natur. Die Baulast ist sozusagen die öffentliche Untermauerung der Grunddienstbarkeit z.B. gegenüber der Kommune, die anhand der Baulast erkennen kann, dass ein Grundstück erschlossen ist und bebaut werden kann.
Wenn es bei der Frage um die Ausübungsflächen geht, dann dürften diese wohl identisch sein.
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