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Verfasst am: 27.03.07, 11:01 Titel: straftat gegen urheberrechtsgesetz
hallo
Mein freund und ich wir laden hin und wieder mal lieder viedeos usw im internet runter
meist durch gewisse download programme und nicht legal
Jetzt ist eine vorladung vom gericht gekommen das mein freund eine aussage machen soll als beschuldigter(internet läuft auf seinen namen)da er erwischt worden ist.
Das wir dafür grade stehen müssen ist uns klar aber welche strafe uns erwartet nicht.....
Mit was für strafen müssen wir rechnen?
Gefängnisstrafe?wenn ja wie lange und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das diese zur bewährung ausgesetzt wird und wovon wird eine bewährungsstrafe abhängig gemacht?
Und wie hoch würde ca. eine geldstrafe ausfallen?
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Ihr FDR-Moderatorenteam
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.03.07, 01:10 Titel:
Das bisher schwerste mir bekannte Urteil wegen Urheberrechtsverletzung im Internet, das von einem deutschen Gericht gefällt wurde, lautete "nur" auf 18 Monate zur Bewährung (!) für einen Fall von massiver gewerblicher (!) Urheberrechtsverletzung im siebenstelligen (!) Bereich.
Anders gesagt: für den (nicht einschlägig vorbestraften) FeldWaldWiesen-Tauschbörsennutzer ist in der Regel höchstens ein Strafbefehl von X Tagessätzen (X < 90) zu erwarten, keinesfalls aber Bewährung oder gar direkte Haft. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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