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Verfasst am: 29.03.07, 11:45 Titel: Forderung ohne Rechnung, Mahnung, etc.
Ist es rechtens, daß eine Dienstleistungsfirma, einem Schuldner keine Rechnung und Mahnung legen brauch?
Die zuständige Inkassofirma behauptet nach §286 Abs.2 Punkt 1, daß eine Firma dazu nicht verpflichtet wäre.Woher soll der Schuldner dann wissen, wie viel und was er hätte noch zahlen müssen? Zumal für den Schuldner die Abmeldung der Dienstleistung erledigt war.
Meiner Meinung hat die Dienstleistungsfirma sich nicht ausreichend darum gekümmert, ihre Forderung dem Schuldner zukommen zu lassen und treibt jetzt die zu "hätten" zahlenden Forderungen in die Höhe, zu Lasten des Schuldners.
Der Schuldner wohnt übrigens nur 3 Häuser entfernt von dieser Dienstleistungsfirma, ist nur innerhalb des Ortes im Jahre 2006 umgezogen.
Erstmalig hat der Schuldner jetzt von seinen zu tragenden Forderungen lesen können. Die Beträge, beliefen sich für einen Monat um 18,60€. Dies für 2 Monate. Insgesamt ist die Forderung der Dienstleistungsfirma, 37,20 € hoch.
Jetzt muß der Schuldner 102,55 € tragen, weil er gar nichts davon wußte.
Grundsätzlich kann ein Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug kommen - diesbezüglich ist der Hinweis auf § 286 Abs. 2 BGB gar nicht so verkehrt.
Es hat jedoch eine Rechnung vorauszugehen.
Gab es diese nicht oder hat der Schuldner nur den Zugang der Rechnung aufgrund seines Umzugs vereitelt? Mit anderen Worten: Ist er weggezogen, ohne dem Dienstleistungsunternehmen die neue Adresse zu übermitteln, so daß aus diesem Grunde eine Rechnungszusendung nicht möglich war?
lieben Dank, für die schnelle Antwort. Das mit den Mahnungen habe ich auch schon mal gehört und gelesen, aber eben noch nicht, mit keine Rechnung stellen.
Der Schuldner hat (Kabelvertrag) Ende Januar ´06 gekündigt, wegen Umzug, da er ja erst im Januar eine neue Wohnung fand. Die Miete etc. wurde auch alles korrekt gekündigt, wobei der Auszug hätte zum 30. Januar erfolgen müssen.
Dies ging leider nicht so schnell und man gewährte einen Monat länger die Wohnung zu bewohnen (bei Mietzahlung). Kein Problem, wurde alles gemacht.
Der Umzug fand dann am 14.02.06 statt (in der Hoffnung, alles korrekt gekündigt zu haben) und bis 28.02.06 wurde die Wohnung noch frisch gemalert.
Den ganzen Februar stand der Briefkasten noch zur Verfügung. Das waren also somit mehr wie 5 Wochen. Ich müßte mal alle Papiere zusammen suchen, wann genau gekündigt wurde.
Also hatte die Firma es nicht nötig, eine Rechnung rechtzeitig zu hinterlegen, obwohl der Zugang noch da war . Das ist ja das, was mich stutzig macht. Da der Schuldner, weil Hartz4 Empfänger, sich keinen Nachsendeauftrag leisten kann und gezwungender Maßen, wegen sonst nicht mehr erhaltener Leistungen des SGB II umziehen mußte, war nach Ablauf der Wohnungsübergabe, für mich sämtliche Forderungen erledigt, da genügend Zeit vorhanden war. Den Nachsendeauftrag konnte er nicht finanzieren .
Deshalb sah ich auch nicht an, der Dienstleistungsfirma, die neue Adresse des Schuldners zu übermitteln . Die Sache war an sich erledigt. Der Schuldner wurde auch ordnungsgemäß am 01.03.06 beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
Damals hätte ich ja noch gesagt, OK, wenn das ein viertel Jährlicher Vertrag ist, dann muß noch für 2 Monate bezahlt werden . Ja aber wie bitte, wenn es keiner weiß .
Die Kosten könnten ja auch heute noch beglichen werden, aber nicht auf dieseer Art und Weise, daß der Schuldner jetzt auch noch Kosten des Inkassobüros begleichen muß, nur weil die Firma keine Rechnung anständig gelegt hat. Sind doch sonst auch immer schnell, wenn es ums Geld geht und hier wurde eine Sache hinaus gezögert und erst zu spät zugestellt (was eben nicht mehr möglich war).
Ja genau und zwar 18,60€ für März ´06 und 18,60€ für April ´06, insgesamt 37,20 €.
Selbst ich weiß heute erst, um welche Beträge es sich handelt, da ja nie eine Rechnung kam. Habe nochmal auf meinen PC geguckt, wann ich die Kabelcom gekündigt habe. Es war der 27.01.06.
Ich würde das Schreiben des Inkassobüros ignorieren und den erwähnten unstrittigen Betrag - ohne Inkassogebühren - unter Angabe der Kdnr auf das im Kabelvetrag angegebene Konto überweisen !
Die Frage von KoMa ist hier mehr als angebracht. Sofern die Firma die (fristlose?) Kündigung nicht akzeptiert, was sie nur aufgrund eines Umzuges auch nicht muss, so ist der Vertragspartner bei Nichtzahlung im Verzug. Liegt denn eine Kündigungsbestätigung vor und wenn ja, zu wann?
Gebühren für Kabelfernsehen sind wiederkehrende monatliche Leistungen, denen keine monatliche Rechnung vorausgehen muss. Es ist vertraglich geregelt, dass das Nutzungsentgelt monatlich zu entrichten ist. Man stelle sich das wie bei der Miete oder einem Zeitungsabo vor. Die Gelder zahlt man auch monatlich, ohne dass jeweils am 01. eine Rechnung kommt. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Ich geh eigentlich davon aus das es nur um die2 Monate ging !?
Sonst wären ja die kommenden Monate ab mai mit aufgeführt !?
Dass ist ja gut für dich, danyb. Hilft der TE aber nicht, wenn es sich hier um ein Dauerschuldverhältnis mit Kündigungsfristen handelt, und diese Frage ist bisher mangels Auskunft der TE nicht geklärt. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
oh, ich muß mich erstmal entschuldigen, daß ich mich erst heute wieder melde, aber leider habe ich keine Benachrichtigung bekommen, daß hier jemand geantwortet hat . Bin jetzt auf normalen Wege hier rein und habe meinen Thread gesucht.
Die Kündigungsbestätigung, habe ich gefunden, die kam am 06.02.06. Die Kabelfirma hat viertel jährliche Verträge und es stand unter dieser Kündigungsbestätigung.
Die Annahme erfolgt fristgemäß zum 30.04.06.
Das war der Satz, den niemand registriert hat und nun sind so viele Kosten aufgelaufen. Soviel Geld kann der Schuldner jetzt nicht auf bringen, auch müßten die 18,60 € monatl. bezahlt werden.
Habt ihr noch Tipps, wie man das jetzt erledigen kann? Niemand hatte vor, etwas zu unterschlagen, aber wenn man dann von einer fremden Firma nach einem Jahr erst was davon erfährt, da kann man sich ja kaum noch daran erinnern.
Es ist eben im ganzen Umzugsstreß unter gegangen und wir hielten die Sache als erledigt .
Dass ist ja gut für dich, danyb. Geschockt Hilft der TE aber nicht, wenn es sich hier um ein Dauerschuldverhältnis mit Kündigungsfristen handelt, und diese Frage ist bisher mangels Auskunft der TE nicht geklärt.
Zitat:
Die Kündigungsbestätigung, habe ich gefunden, die kam am 06.02.06. Die Kabelfirma hat viertel jährliche Verträge und es stand unter dieser Kündigungsbestätigung.
Die Annahme erfolgt fristgemäß zum 30.04.06.
Zumindest das Thema Kündigungsfrist ist vom Tisch !
Es handelt sich also tatsächlich nur um die 2 offenen Beiträge
die Kündigung Seitens des Kabelbetreibers ist sogar schriftlich bestätigt worden !
Ich würde jetzt den offenen Betrag (37,20) direkt unter Angabe der Kdnr auf das Konto des Kabelbetreibers überweisen.
Die Gebühren sowie das Schreiben des Inkassobüros würde ich komplett ignorieren.
ich glaube auch, dies wird der Beste Weg sein , obwohl es sehr schwer ist, diese Summe mit einmal auszugleichen. Dann fehlt es doch wieder hinten und vorn .
Ich muß mal schauen, ob das einer vorschießt . Wenn wir den Schuldner jetzt entschuldigen, daß es ein Versehen war, dann kriegen wir noch mehr aufs Dach *heul*. Ich denke mal nicht, daß die Inkassofirma sich damit abfindet, denn das war ja die Firma, die sich bemüht hat, den Schuldner zu finden . Alles Mist , wieso muß immer alles erst so weit kommen.
Die Schuld lastet bei mir , weil ich den Brief nicht richtig gelesen habe damals. Da werde ich noch eniges an Ärger zu Hause bekommen .
Der Inkassofirma sind die persönlchen Umstände der vermeintlichen Schuldner egal
Ich habe Dir eine Nachricht in Dein Postfach geschickt _________________ Bin klein und gemein
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