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Verfasst am: 28.09.04, 10:09 Titel: Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich?
Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich.
Als EU-Rentner habe ich im Jahre 2002 meiner jetzigen Ehe- Frau, die eine kleine Handelvertretung betrieben hat, unentgeltlich mit Rat und Tat bei der Kundengewinnung geholfen. Den Vertrag mit dem Unternehmen hat sie unterzeichnet. Ebenso hat sie dem Unternehmer ihre Steuernummer gegeben. Der Unternehmer hat jedoch in seinen Abrechnungen fälschlicher Weise auch immer meinen Namen angegeben, einfach weil ich im Auftrage meiner damaligen Lebenspartnerin des öfteren mit diesem verhandelt hatte. Das Finanzamt hat mir jetzt mitgeteilt, ich hätte, wie eine Kontrollmitteilung ergab, angeblich 2002 Umsätze erzielt, die ich zu versteuern hätte. Man hat dann eine Umsatzsteuer geschätzt, die ich zu bezahlen hätte. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt und die Steuererklärung für 2002 nachgereicht. Trotzdem wurde jetzt das Konto gepfändet, auf dem lediglich meine pfändungsfreie EU-Rente aufläuft. Wer kann mir sagen, was jetzt zu tun ist?
Georg 1
Verfasst am: 28.09.04, 10:17 Titel: Re: Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich?
Zitat:
(...) Wer kann mir sagen, was jetzt zu tun ist?
...ein Steuerberater, den brauchen Sie wohl auch ganz dringend.
Aber auch der kann nur etwas vernünftiges unternehmen, wenn der den Sachverhalt und die Unterlagen kennt. Ein Tip ins Blaue hinein hilft Ihnen nicht weiter.
Verfasst am: 28.09.04, 11:32 Titel: Re: Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich?
Danke beinstrong für den Rat.
Das hätte ich auch gewusst. Bis jetzt hat meine Frau jedes Jahr, wegen des geringen Umsatzes immer nur eine Einnahme-Überschussaufstellung ohne Steuerberater eingereicht. Gibt es noch einen anderen Rat?
Gruß Georg 1
Verfasst am: 28.09.04, 13:53 Titel: Re: Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich?
Georg1 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Danke beinstrong für den Rat.
Das war kein Rat, sondern eine Feststellung.
Glauben Sie ernsthaft, dass Ihnen hier jemand anhand des von Ihnen bruchstückhaft geschilderten Sachverhaltes eine Handlungsanleitung geben kann, wie Sie Ihr Konto wieder frei und den Steuerbescheid aufgehoben bekommen? Offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, so etwas ohne professionelle Hilfe zu
Wenn Sie schreckliche Zahnschmerzen haben, wenden Sie sich dann an einen Zahnarzt, oder an ein Internetforum?
Verfasst am: 28.09.04, 13:58 Titel: Re: Umsatzsteuerforderung an Unbeteiligten möglich?
tja, beinstrong hat aber recht - gelbe seiten - vielleicht vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt... einspruch alleine reicht zb nicht aus - es hätte auch eine adv beantragt werden muessen. da die rechnungen ja schon 2002 nicht korrekt waren (was den leistungsempfänger betrifft), auch hier hätte ein steuerberater darauf hingewiesen. wenn man denn auf ihn verzichten will, muss man sich in den grundlegenden unternehmerischen dingen eben auskennen. und die anforderungen an eine rechnung gehört auch dazu.
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