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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen Grübel, musste nicht irgendwann der Gesetzgeber einschreiten weil selbst Mineralwasser teurer war als das billigste alkoholische Getränk?
Also handelt der Gesetzgeber richtig, wir waren weder klüger noch behüteter es gab nur schlicht diese Art des Kommerz nicht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
... Nein ich bin nicht gegen Kinder- und Jugendschutz. Die sollen ruhig konsequenter Weise Alk erst ab 18 erlauben. ...
Hallo winalf,

ich freue mich sehr über diese Klarstellung. Winken

Was konkret überlegt wird, scheint mir insbesondere eine Korrektur der § 4 (Gaststätten) und § 9 (Alkoholische Getränke) des Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Ein Gesetzentwurf dazu liegt meines Wissens noch nicht vor, aber in Anbetracht der unzähligen alkoholabhängigen Kinder und Jugendlichen ist der Handlungsdruck sehr groß. Mich erschreckt das Koma-Saufen bei den Kindern und Jugendlichen schon. Die Hirnschädigungen auf Grund der Alkoholexzesse (mehr über Google) sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hauptsächlich wird wohl der Erzieherprivileg im Jugendschutzgesetz gestrichen oder überarbeitet.
Zitat:
§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Durch die Streichung der beiden Wörter 'erziehungsbeauftragten Person' würde verhindert, daß eine über 18jährige Person einen Minderjährigen mit in Kneipe zum Saufen mitnehmen kann.

Im Unterforum Rechtsfragen der Jugend taucht diese Frage (z.B. in dem Thread: Erziehungsauftrag /-übertragung nach dem Jugendschutzgesetz) mit 'schöner' Regelmäßigkeit auf. Der Hintergrund dürfte allen klar sein. Eine gesetzliche Klarstellung ist dringend erforderlich. Es kann doch nicht sein, daß Kinder und Jugendliche in jungen Jahren ihr Hirn weg saufen. Nach dem Grundgesetz und vieler anderer Gesetze ist der Kinder- und Jugendschutz eine Aufgabe des Staates und der zuständigen Behörden. Die Behörden brauchen eine klare gesetzliche Grundlagen für ihr Eingreifen. Einem Wirt ist mehr geholfen, wenn seine Kundschaft lange lebt und sich nicht als Minderjährige kaputt saufen.

Daher sollten wir die Gesetzentwürfe abwarten.

Zu
Zitat:
Ich trinke keinen Alk weil der mir nicht schmeckt aber Flat-Saufen zu verbieten halte ich mal wieder für einen ungerechtfertigtes einmischen des Gesetzgebers. Nur weil es ein paar Idioten gibt müssen nicht gleich wieder alle dafür bestraft werden. Das ganze erinnert mich unheimlich an die Bundeswehrzeit. Weil ein paar Idioten mal wieder über die Strenge geschlagen haben, durfte die ganze Kompanie am Wochenende da bleiben. Kollektivstrafen und Bevormundungen sind mir zuwider...
Auf den Trauma bei der Bundeswehr gehe ich jetzt mal nicht ein. Winken

Eine Klarstellung im Jugendschutzgesetz stellt keine Bestrafung der Volljährigen dar. Wer als Volljähriger einem Minderjährigen Alkohol gibt, der sollte schon 'bestraft' werden. Ich gehe davon aus, daß auf die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz deutlicher hingewiesen wird. Bezüglich der Abgabe Illegaler Drogen waren wir uns in einem anderen Thread ja schon einig gewesen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde nicht alle Aufgaben die Jugendlichen und Kinder zu schützen sollten auf das Gesetz entfallen.
Was ist den mit der elterlichen Fürsorgepflicht?
Die Kids machen das doch schön regelmässig jedes Wochenende oder schlimmer noch jeden Tag, sollten da die Eltern nicht viel eher zur Verantwortung gezogen werden?
Aber solange wohl die Schulnoten gut sind ist den meisten Eltern wohl egal was ihre Kinder am Wochenende machen.
Ich schliesse mich Windalf an, die Flatrates sollten nicht abgeschafft werden, aber grade wenn solche Partys sind könnte doch gut und gerne das Ordnungsamt oder die Polizei mal Kontrollen nach 24 Uhr machen. Würde das Bußgeld dem armen Vater Staat ein wenig Geld einbringen? Lachen
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
Ich finde nicht alle Aufgaben die Jugendlichen und Kinder zu schützen sollten auf das Gesetz entfallen.

Der Staat ist dort gefragt, wo die Hand der Eltern nicht hinreicht.
Zitat:
Was ist den mit der elterlichen Fürsorgepflicht?
Die Kids machen das doch schön regelmässig jedes Wochenende oder schlimmer noch jeden Tag, sollten da die Eltern nicht viel eher zur Verantwortung gezogen werden?

Wie sollte die Kontrolle aussehen, das hat noch keine Generation Eltern geschafft.
Der max. "Schaden" entsteht im schlimmsten Fall bereits bei dem ersten Komasaufen. Traurig
Zitat:
Aber solange wohl die Schulnoten gut sind ist den meisten Eltern wohl egal was ihre Kinder am Wochenende machen.

Ist wieder die Frage der Möglichkeiten, in Großstädten gibt es ja nicht nur einen Laden...,
und entgegen der weitläufigen Meinung, ist die Einsichtsfähigkeit eine tolle Sache nur in der Gruppe kommt die bekannte Dynamik auf, die überwiegende Mehrheit kann und konnte sich diesem noch nie entziehen, wer es kann ist auch nicht gefährdet.

Zitat:
Ich schliesse mich Windalf an, die Flatrates sollten nicht abgeschafft werden, aber grade wenn solche Partys sind könnte doch gut und gerne das Ordnungsamt oder die Polizei mal Kontrollen nach 24 Uhr machen. Würde das Bußgeld dem armen Vater Staat ein wenig Geld einbringen?

Das ist doch genau der Ansatz, wer es braucht Flaterate ab 18 und konsequente Kontrolle mit drakonischen Bußgeldern.
Mittelu.langfristig wird es die Gesellschaft trotzdem teuer kommen, für Gelegenheits und Pegeltrinker ein Paradies, hilft noch mehr bei der Verschleierung der eigenen Sucht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.07, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
flokon hat folgendes geschrieben::
Ich schliesse mich Windalf an, die Flatrates sollten nicht abgeschafft werden, aber grade wenn solche Partys sind könnte doch gut und gerne das Ordnungsamt oder die Polizei mal Kontrollen nach 24 Uhr machen. Würde das Bußgeld dem armen Vater Staat ein wenig Geld einbringen? Lachen


die Idee mit den Kontrollen ist ja schön und gut, aber es fehlt schlichtweg an genügend Personal.
In manchen Großstädten sind die Dienstgruppen der Polizei froh, wenn sie im Wochenendnachtdienst genügend Streifenwagen zusammenbekommen, um alle Einsätze vernünftig abzuarbeiten.
Und in Zukunft wird das noch schlimmer, wenn ich mir die Einstellungszahl von 500 Berufsanfängern bei der Polizei NRW angucke, kann das nichts werden.
Woher dann genug Personal für solche Kontrollen (die im übrigen sehr personalintensiv sind) geholt werden sollen, ist mir ein Rätsel.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Moin,
flokon hat folgendes geschrieben::
Ich schliesse mich Windalf an, die Flatrates sollten nicht abgeschafft werden, aber grade wenn solche Partys sind könnte doch gut und gerne das Ordnungsamt oder die Polizei mal Kontrollen nach 24 Uhr machen. Würde das Bußgeld dem armen Vater Staat ein wenig Geld einbringen? Lachen

die Idee mit den Kontrollen ist ja schön und gut, aber es fehlt schlichtweg an genügend Personal.
In manchen Großstädten sind die Dienstgruppen der Polizei froh, wenn sie im Wochenendnachtdienst genügend Streifenwagen zusammenbekommen, um alle Einsätze vernünftig abzuarbeiten.
Und in Zukunft wird das noch schlimmer, wenn ich mir die Einstellungszahl von 500 Berufsanfängern bei der Polizei NRW angucke, kann das nichts werden.
Woher dann genug Personal für solche Kontrollen (die im übrigen sehr personalintensiv sind) geholt werden sollen, ist mir ein Rätsel.

Hilfskräfte des Ordnungsamt übersetzt 1,-€ Jobber.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Auf den Trauma bei der Bundeswehr gehe ich jetzt mal nicht ein. Winken

Das hat nix mit Trauma bei der Bundeswehr zu tun. Ich finde es eher bedenklich, das man anscheinend nicht nur als Staatsbürger in Uniform, sondern auch als Normalerstaatsbürger in allem bevormundet werden soll... Keine gewaltätigen PC-Spiele, Alkkonsum soll vorgeschrieben werden, bald ist nur noch einmal Pommes die Woche drin und dann müssen alle um 22.00 Uhr ins Bett gehen...

Übrigens wenn ein 16 jähriger so was von dämlich ist und sich ins Koma säuft, ist es vielleicht sogar besser wenn wir an der Stelle die "natürliche Selektion" nicht bekämpfen. Sonst vermehrt der sich womöglich noch...
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Übrigens wenn ein 16 jähriger so was von dämlich ist und sich ins Koma säuft, ist es vielleicht sogar besser wenn wir an der Stelle die "natürliche Selektion" nicht bekämpfen. Sonst vermehrt der sich womöglich noch...
Mit den Augen rollen Ist dies wirklich ernst gemeint Frage
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Klausi-Mausi aka Dipl.-Sozialarbeiter (boah das hat mich schon lange mal gejuckt... Winken ) Ach stimmt da gibts jetzt ja neuerdings ein Smilie für. Naja egal wenn du Ironie findet, darfst die behalten Sehr glücklich
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
@Klausi-Mausi aka Dipl.-Sozialarbeiter (boah das hat mich schon lange mal gejuckt... Winken ) Ach stimmt da gibts jetzt ja neuerdings ein Smilie für. Naja egal wenn du Ironie findet, darfst die behalten Sehr glücklich
Dabei sieht das Smilie Ironie Smiley doch so schön aus. Lachen
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

http://193.99.144.85/newsticker/meldung/87698

Grr... Die nächste Sau durchs Dorf jagen. Am besten wieder gleich alles verbieten...

Ich spiele ab und an auch mal ca. 7 Tage am Stück mit nur marginalen Schlaf PC-Spiele. Das habe ich auch als Schüler und Student gemacht. Da ziemlich ziemlich ausschweifend. Warum muss mir da wieder irgend ein Idiot vorschreiben wollen, dass das schlecht ist. Wenn ich mir mal so angucke wer es in meinem Semester zu was gebracht hat, dann gewinnen garantiert die "Zocker"...

Dann bin ich halt süchtig. Ist mir Latte. Ich bekomme mein Leben trotzdem auf die Reihe. Gehe arbeiten, zahle meine Miete und komme auch allen anderen Verpflichtungen nach.

Was bin ich froh, dass ich kein Schüler mehr bin (oder in 10 Jahren sein werde) der sich vermutlich noch nicht mal mehr selber der Arsch abwischen werden darf... (Vermutlich macht das dann auch süchtig, wenn man zu oft mehr als 3 Blatt hintereinander durchzieht)...

Warum darf ein Jugendlicher heutzutage einfach nich mehr Jugendlicher sein. Das war doch früher nicht anders als heute. Der einzige Unterschied die Medien pushen das und daher müssen sich dann irgend welche gewählten Volksvertreter gleich wieder profilieren...
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Aufregung um die "Sauf-Flatrate" sowieso nicht. Das gibt's doch schon seit Ewigkeiten und nennt sich "Einladung":

Man wird von einem wohlmeinenden Menschen aus irgendeinem zu feiernden Anlass eingeladen, bringt dann ein Geschenk im Wert von xy € mit und kann dann den ganzen Abend frei saufen. Smilie

Im übrigen teile ich windalfs Meinung zur Regelungswut der Politiker.
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sebi2310
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mann das regt mich hier langsam richtig auf. Wenn man ein Problem nicht bekämpfen kann, muss man natürlich gleich ein härteres Verbot fordern/durchzusetzen damit die unrihige Wählermasse still hält und bei der nächsten Wahl auch schön ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle macht.

1. Die Zahl der Jugendlichen, die Alkohol trinken, ist seit 10 Jahren rückläufig. Es gibt lediglich eine Umschichtung von "weichem" Alkohol(Bier, Wein, Sekt) hin zu "harten Alkohol". So, woran mag das liegen...

2. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg(...? korrigiert mich) hat ergeben, dass in 75(...? korrigiert mich auch hier wieder, aber sowas um den Dreh wars) % der Fälle ein Team aus einem 13, 14 und 15 Jährigen weichen + harten Alkohol bekommen hat. Und zwar in 100 % der Kioske, 85 % der Tankstellen und 75 % der Supermärkte. So, woran liegt das: Die Untersuchung hat ergeben, dass z.B. in 50 % der Fälle im Supermarkt die Kassierer/innen das korrekte Alter nicht aus dem Geburtsdatum errechnen konnten. Das sollte doch zu denken geben, oder?

Die Jugend hat kein Alkoholproblem. Jugendliche veranstalten Saufgelage, seit es Alkohol gibt(Vgl.: Schon mal Hesse "Unterm Rad" gelesen?). Wer sich besaufen will, wird das auch weiter schaffen. In Amerika und Skandinavien auch, nur da wird es kleingeredet. Wer sich hier besaufen will, tut das nicht mit Bier oder Wein, sondern mit so genanntem "hartem" Alkohol. Dieser ist bereits zu Recht ab 18(jedoch z.B. in Italien ab 16). Also was würde es bringen, die Abgebabeschränkung auf Bier und Wein auszudehnen? Nichts! Es würde den Jugendlichen schaden, die vernünftig(ja das geht) mit Alkohol umgehen. Und gegen eine Heraufsetzung der Volljährigkeit habe ich schon aus eigener Betroffenheit eine Menge einzuwenden. Wenn dann noch Waffen ab 15 verkauft werden dürfen, haben wir amerikanische Verhältnisse. Und wie siehts da drüben aus? Die Jugendlichen besaufen sich wie sonstwas(übrigens auch in Skandinavien) aber Prävention an Schulen wird nicht für notwendig befunden -> Alkohol ist ja ab 21(Es ist mir durchaus bewusst, dass in einigen Bundessstaaten Alkohol ab 18 ist, ich wollte nur ein bisschen verallgemeinern). Der falsche Weg ist es, weitere Verbote auszusprechen. Ein Glück darf man hier in Deutschland frei darüber entscheiden, was man seinen Kindern erlaubt, in Amerika ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlich tlw. sogar in den eigenen 4 Wänden ein Straftatbestand(korrigiert mich auch hier, bin nur grad stinksauer wo ich das alles in der Zeitung lese).
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CDS
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

>...dass z.B. in 50 % der Fälle im Supermarkt die Kassierer/innen das korrekte Alter nicht >aus dem Geburtsdatum errechnen konnten. Das sollte doch zu denken geben, oder?

Na das Problem liesse sich doch sehr einfach 'amerikanisch' lösen: Dort hängen in jedem Lokal und Geschäft das Alk verkauft Schilder in der Art "Der Erberb von Alkohol ist nur erlaubt bei einem Geburtsdatum vor dem heutigen Tag im Jahr XXXX". Ich meine diese Schilder wären sogar gesetzlich vorgeschrieben.
.. da braucht dann keiner mehr selber rechnen ....




CDS
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
.... Die Jugend hat kein Alkoholproblem. Jugendliche veranstalten Saufgelage, seit es Alkohol gibt(Vgl.: Schon mal Hesse "Unterm Rad" gelesen?). Wer sich besaufen will, wird das auch weiter schaffen.
Die Jugend hat sicher kein Alkoholproblem. Nur wer ist die Jugend? Generalisierungen sind hier sicher fehl am Platz.

Aber einzelne Jugendliche haben schon ein erhebliches Alkoholproblem und sind vom Alkohol abhängig. Feststellbar ist, daß die Gruppe der alkoholkranken Kinder und Jugendliche immer größer wird.

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
... In Amerika und Skandinavien auch, nur da wird es kleingeredet. Wer sich hier besaufen will, tut das nicht mit Bier oder Wein, sondern mit so genanntem "hartem" Alkohol. Dieser ist bereits zu Recht ab 18(jedoch z.B. in Italien ab 16). Also was würde es bringen, die Abgebabeschränkung auf Bier und Wein auszudehnen? Nichts! ...
Ein Vergleich mit anderen Ländern bringt eigentlich nicht wirklich weiter. Alkoholkranke Kinder und Jugendliche befinden sich im Wachstum. Über die Hirnschädigung in dieser Altersgruppe sind etliche Untersuchungen bekannt. Die Zukunft dieser jungen Menschen ist versoffen - meint in dem Sinne: gelaufen.

Zu
Zitat:
... Es würde den Jugendlichen schaden, die vernünftig(ja das geht) mit Alkohol umgehen. Und gegen eine Heraufsetzung der Volljährigkeit habe ich schon aus eigener Betroffenheit eine Menge einzuwenden. Wenn dann noch Waffen ab 15 verkauft werden dürfen, haben wir amerikanische Verhältnisse. Und wie siehts da drüben aus? ...
Mit den Augen rollen Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch. Irgendwie bekomme ich Waffen und Alkohol nicht unter eunem Hut. Winken

Zitat:
... Die Jugendlichen besaufen sich wie sonstwas(übrigens auch in Skandinavien) aber Prävention an Schulen wird nicht für notwendig befunden -> Alkohol ist ja ab 21(Es ist mir durchaus bewusst, dass in einigen Bundessstaaten Alkohol ab 18 ist, ich wollte nur ein bisschen verallgemeinern). Der falsche Weg ist es, weitere Verbote auszusprechen. ...
Ich streube mich vor allem vor einem Vergleich mit Amerika, also bleiben wir mal lieber in Deutschland.

Zitat:
Ein Glück darf man hier in Deutschland frei darüber entscheiden, was man seinen Kindern erlaubt, in Amerika ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlich tlw. sogar in den eigenen 4 Wänden ein Straftatbestand(korrigiert mich auch hier, bin nur grad stinksauer wo ich das alles in der Zeitung lese).
Das sogenannte 'Elternprivileg' ist im § 9 JuSchG
Zitat:
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html erlaubt den Eltern nicht, daß sich ihre Kinder oder Jugendliche in deren Beisein besaufen dürfen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen:

- § 1666 BGB - (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)
- § 1666a BGB - (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen)
- § 171 StGB - (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- § 8a SGB VIII - (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Gestatten es die Eltern ihren noch nicht volljährigen Kindern sich regelmäßig zu besaufen, so stellt dies eine Kindeswohlgefährdung (unter dem Begriff 'Kind' fallen hier auch Jugendliche) dar, die ihnen eben nicht erlaubt ist. So frei sind die Eltern in Deutschland nicht. Sie haben darauf zu achten, daß sie das Wohl ihrer Kinder nicht gefährden. Winken
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