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Leasingvertrag vorzeitig beenden

 
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gravitty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.04.07, 10:09    Titel: Leasingvertrag vorzeitig beenden Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe einen Leasing Vertrag (SEAT Neuwagen) mit der VW-Bank. Dieser läuft 48 Monate - seit Oktober 2006. Nun möchte ich den Vertrag aber vorzeitig beenden. Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen Frage Habe eine Laufleistung von 10.000 KM p.a. !
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xx378
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 02.04.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

kannst ihn verkaufen ... schick mir mal per email dein angebot ..
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gravitty
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.04.07, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann ich verkaufen? Den Wagen an sich oder den Leasing-Vertrag?

Wie muss so ein Angebot aussehen?
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xx378
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 02.04.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

den vertrag ... auto kannst du natürlich auch verkaufen .. musst halt die raten weiterzahlen... einfach mal durchrechnen.. wie nicht wie der vertrag genau aussieht. bzw restwert usw.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

xx378 hat folgendes geschrieben::
den vertrag ... auto kannst du natürlich auch verkaufen .. musst halt die raten weiterzahlen... einfach mal durchrechnen.. wie nicht wie der vertrag genau aussieht. bzw restwert usw.


So ein Quark.

Der LN kann weder das Auto verkaufen, weil er kein Eigentümer ist, noch kann er den Leasingvertrag verkaufen, weil einer Übernahme die LG zustimmen muß.

Eine vorzeitige Beendigung ist ebenfalls im Normalfall nicht möglich.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Schaffert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.07.07, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich stimmt das, was mein Vorredner sagt.

Weder Verkauf von auto noch des Vertrages ist möglich!!!!

Eine vorzeitige ORDENTLICHE Kündigung ist in fast jedem Leasingvertrag ausgeschlossen (ich schätze in 99,9 % der Fälle)

Dem LN wird lediglich das Recht zur außerordetlichen Kündigung gelassen, da dies gesetzlich auch nicht auszuschließen ist.

Der LN muss nun auf die Kulanz der Leasinggesellschaft hoffen.

Möglichkeit 1:

LG oder LN finden einen neuen Vertragspartner, der den Leasingvertrag übernimmt und der LG stimmt der Übernahme zu.

Möglichkeit 2:

LG willigt einer Vertragsbeendigung bei. Hierbei zu beachten ist, dass der LN für die volle Amortisation des Objektes einzustehen hat. D.h. er muss die restliche Forderung, die bis Vertragsende entsteht, abgezinst, erfüllen. Zu Gute kommt dem LN ein eventueller Erlös des LG bei Veräußerung des Objektes, der auf die Restforderung angerechnet werden kann.

Anonsten bleibt LN an den Vertrag gebunden.
_________________
Die von mir gemachten Angaben sind alle meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar!
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