Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anzeige wegen Verleumdung rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anzeige wegen Verleumdung rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 16:59    Titel: Anzeige wegen Verleumdung rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jemand falsche Vorwürfe gegen mich erhebt und mich durch falsche Anschuldigungen schädigt, kann ich diese Person wegen Verleumdung anzeigen?`

Schließlich schädigt er meinen Ruf.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst sollten Sie die Forenregeln lesen und Ihren Beitrag entsprechend editieren...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.07, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Zunächst sollten Sie die Forenregeln lesen und Ihren Beitrag entsprechend editieren...
Hier muss ich mal moderierend zugunsten des TE einschreiten... die Fragestellung ist IMO zulässig, da der TE offen lässt, ob ein derartiger Sachverhalt stattgefunden hat und es sich unbedenklich um eine abstakte Fragestellunghandelt...

Und in der Sache:

Wenn die falschen Vorwürfe gü einer Behörde erhoben werden und der "vorwerfer" weiss, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, dann kann das neben einer Verleumdung auch eine falsche Verdächtigung sein.

Wenn der "Vorwerfer" allerdings nicht weiss, dass die Vorwürfe letztlich unzutreffend sind, ist da strafrechtlich nichts zu wollen...
Nach oben
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dann beuge ich mich doch dem Mod Verlegen und stimme ihm zusätzlich in seiner rechtlichen Bewertung des fiktiven Sachverhaltes zu.... Cool
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.07, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Dann beuge ich mich doch dem Mod Verlegen
Brav... Sehr glücklich
Zitat:
und stimme ihm zusätzlich in seiner rechtlichen Bewertung des fiktiven Sachverhaltes zu....
So mögen wir das.... Winken
Nach oben
meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist übrigens wirklich nur eine Phantasie.

Also kann es doch dem Anzeigeerstatter nicht zum Verhängnis werden, wenn er den verleumenden anzeigt, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.