Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.01.05, 03:00 Titel: Veruntreuung oder was?
Hallo,
wenn ein Sohn seinen Vater ehrenamtlich betreut und seine eigenen Nebenkosten über die Jahre von den Konten des Vaters abbuchen lässt, ist dass dann Veruntreuung?
Wie sieht es aus wenn er dazu auch noch ohne Miete zu zahlen in einem der Häuser seines Vaters gewohnt hat? Eingezogen allerdings vor der Betreuung. Auch Veruntreuung?
Können die anderen Geschwister dann nach dem Tod des Vaters die Summen zurückfordern?
wenn der Sohn über die Gelder des Vaters im Rahmen der Betreuung verfügt und von diesen Geldern seine Privatrechnungen bezahlt, dann kann das schon Veruntreuung sein.
Wenn er aber nachweisen kann, dass der Vater davon wusste und damit einverstanden war, dann ist die Angelegenheit in Ordnung.
Generell muss jeder Betreuer jedes Jahr eine Aufstellung über die Verwendung des Vermögens an das Amtsgericht senden. Das Gericht hätte schon bei entsprechendem Verdacht von sich aus dem Sohn kräftig auf die Finger geklopft oder ein Strafverfahren wegen Veruntgreuung eingeleitet, wenn Verdacht besteht.
Zum Zurückfordern ist zu sagen, dass der Rest der Familien doch sehr genau Kosten und Nutzen eines Zivilprozesses abwägen muss. Denn meist kann nur durch einen Prozess das Geld zurückgeholt werden.
Also bitte prüfen:
a) besteht überhaupt Aussicht auf Erfolg, kann der Sohn etwas zurückzahlen ?
b) Um welche Beträge handelt es sich
c) zumindest grob die Anwaltskosten erfragen, gglfs. über Google die Sätze für den Anwalt suchen
d) Hnisichtlich des Wohnrechtes weiss ich nichts, Anwalt befragen
Meist bringt das alles nichts als Ärger und kaum Geld.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.