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Veruntreuung oder was?

 
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klapperkutte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 03:00    Titel: Veruntreuung oder was? Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ein Sohn seinen Vater ehrenamtlich betreut und seine eigenen Nebenkosten über die Jahre von den Konten des Vaters abbuchen lässt, ist dass dann Veruntreuung?
Wie sieht es aus wenn er dazu auch noch ohne Miete zu zahlen in einem der Häuser seines Vaters gewohnt hat? Eingezogen allerdings vor der Betreuung. Auch Veruntreuung?
Können die anderen Geschwister dann nach dem Tod des Vaters die Summen zurückfordern?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 10:09    Titel: Veruntreuung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Sohn über die Gelder des Vaters im Rahmen der Betreuung verfügt und von diesen Geldern seine Privatrechnungen bezahlt, dann kann das schon Veruntreuung sein.

Wenn er aber nachweisen kann, dass der Vater davon wusste und damit einverstanden war, dann ist die Angelegenheit in Ordnung.

Generell muss jeder Betreuer jedes Jahr eine Aufstellung über die Verwendung des Vermögens an das Amtsgericht senden. Das Gericht hätte schon bei entsprechendem Verdacht von sich aus dem Sohn kräftig auf die Finger geklopft oder ein Strafverfahren wegen Veruntgreuung eingeleitet, wenn Verdacht besteht.

Zum Zurückfordern ist zu sagen, dass der Rest der Familien doch sehr genau Kosten und Nutzen eines Zivilprozesses abwägen muss. Denn meist kann nur durch einen Prozess das Geld zurückgeholt werden.

Also bitte prüfen:

a) besteht überhaupt Aussicht auf Erfolg, kann der Sohn etwas zurückzahlen ?
b) Um welche Beträge handelt es sich
c) zumindest grob die Anwaltskosten erfragen, gglfs. über Google die Sätze für den Anwalt suchen
d) Hnisichtlich des Wohnrechtes weiss ich nichts, Anwalt befragen

Meist bringt das alles nichts als Ärger und kaum Geld.

Gruss

Andreas
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