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heute ist mir beim Grundrechte-Lernen folgendes aufgefallen: nach der Föderalismuskommission zählt das Versammlungsrecht ja nicht mehr zu den ausschließlichen bzw. konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes.
Das heißt ja weitergedacht nichts anderes, als dass das bestehende VersG mangels Zuständigkeit des Bundes formell verfassungswidrig, also nichtig ist. Vor allem §§ 14, 15 VersG würden dann auch keine tauglichen Schranken des Art. 8 GG mehr bilden.
Eine dunkle Vorahnung sagt mir, dass es so einfach nicht sein kann. Wirklich interessante Frage bleibt aber: WIESO?
Ideas, anyone?
Grüße,
lukas _________________ "Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
E. Engel: Gutes Deutsch (1922)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.04.07, 01:37 Titel:
Ich würde auf die Schnelle vermuten, daß die Art. 125a, 125b, 125c GG das Fortgelten des VersG bis zu einer anderweitigen Regelung auf Länderebene sicherstellen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung scheinbar ungemein. Asche über mein Haupt und vielen Dank! _________________ "Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
E. Engel: Gutes Deutsch (1922)
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