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Verfasst am: 08.04.07, 13:53 Titel: Frist einer Verfassungsbeschwerde
Ist die Verfassungsbeschwerde erst nach dem Ende eines Verfahrens einzulegen ? Person A hat PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde beantragt. Der PKH-Antrag wurde wegen dem unter 20 TSD € liegenden Wert abgelehnt. Wann beginnt die Frist für eine Verfassungsbeschwerde? Nach der Bekanntmachung des Beschlusses oder nach dem Abschluss des Verfahrens?
die Frage des Fristendes am Wochenende für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde (konkret ein Samstag) möchte ich noch einmal aufgreifen.
In der Regel verlängern sich Fristen in solchen Fällen bis Montag 24.00 Uhr. In Ausnahmefällen enden Fristen aber auch an Sonn- und Feiertagen (wie etwa die Meldefristen an den Universitäten - jedenfalls zu meiner Zeit).
Vielleicht kann ein Mitglied in einem kurzen Satz helfen.
Ach ja:
Ich habe recherchiert, dass eine Verfassungsbeschwerde auch per Fax eingelegt werden kann. Gilt das nur für Anwälte oder auch für den "gewöhnlichen Bürger"?
Und:
Gibt es bei der Einlegung per Fax irgendwelche "Stolperfallen"? Solche, die einfach zu vermeiden sind, aber eine verheerende Wirkung haben können? Ich möchte vermeiden, dass meine Eingabe - mit der ich viel Mühe habe - letzlich an einer simplen Formalie scheitert.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.07.07, 19:23 Titel:
Jack Russel hat folgendes geschrieben::
Ich möchte vermeiden, dass meine Eingabe - mit der ich viel Mühe habe - letzlich an einer simplen Formalie scheitert.
Warum dann nicht auf Nummer Sicher gehen und die Eingabe vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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