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Fitness-Studio - neue Geräte und hierfür Mehrbeitrag?

 
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jurabeiwiedergeburt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 15:59    Titel: Fitness-Studio - neue Geräte und hierfür Mehrbeitrag? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

darf ein Fitness-Studio, dass den Gerätepark erweitert (z.B. Gerätezirkel) für die Benutzung dieses Zirkels von seinen Mitgliedern einen Mehrbeitrag verlangen?

Dies unter der Annahme, dass in dem seit Jahren bestehenden Vertrag vermerkt ist, dass das Mitglied mit Zahlung seines Mitgliedsbeitrages die Trainingseinrichtungen nutzen darf.

Ist das Sportstudio berechtigt diesen Mehrbeitrag zu verlangen? Wenn nein, kann man auf Einhaltung des Vertrages pochen und die Geräte einfach benutzen? Hätte das Studio dann irgendeine Handhabe gegen das Mitglied?

Vielen Dank für eine Antwort

Der bei Wiedergeburt wohl Jura studierende
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jurabeiwiedergeburt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 12:08    Titel: ja und nun? Antworten mit Zitat

Haaaaaaaaaaaaaaaallo? Jemand da???????? Traurig Traurig Traurig Traurig

Mich würden Eure Antworten zu dem Thema schon ganz gerne interessieren. Ich schließe Euch auch in mein Gute-Nacht-Gebet ein Ausrufezeichen
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:59    Titel: Re: Fitness-Studio - neue Geräte und hierfür Mehrbeitrag? Antworten mit Zitat

jurabeiwiedergeburt hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,

darf ein Fitness-Studio, dass den Gerätepark erweitert (z.B. Gerätezirkel) für die Benutzung dieses Zirkels von seinen Mitgliedern einen Mehrbeitrag verlangen?

Nur wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Es kommt also auf den Vertragswortlaut an.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das nachfolgende Urteil des LG Stade ist m.E. auch für die Anschaffung von neuen Geräten anwendbar.:

OS (Orientierungssatz)
Eine Klausel, nach der die Mitglieder zur Zahlung einer anteiligen Erhöhung der Beiträge verpflichtet sind, wenn die laufenden Aufwendungen, Versicherung, Bewirtschaftungskosten usw. sich gegenüber dem Stand vom Tag der Mitgliedschaft erhöhen, verstößt gegen § 9 I und II Nr. 1 AGBG i.V.m. § 305 BGB.

Der Beklagte war mithin zur Unterlassung dieser Klauseln zu verurteilen. Die Befugnis zur Veröffentlichung der Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Beklagten ergibt sich aus § 18 AGBG.

LG Stade, Urteil v. 29.10.1998 – 4 O 35/97 = VuR 1999, 172 = juris (KORE 516429900)


_________________
MfG
13
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