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Ich weiß nicht, ob das das richtige Forum ist und auch nicht, ob die Frage sinnvoll ist, aber mich würde mal interessieren:
Gibt es eigentlich ein Recht auf eine "Grundversorgung" mit fundamentalen Dingen wie Strom oder funktionierenden Telekommunikationsnetzen? Wenn ja, wie ist das hinsichtlich der Tatsache, dass diese Dienstleistungen ausschließlich von der Privatwirtschaft erbracht werden, staatlich geregelt?
Anders gesagt, kann ich jemanden verklagen, wenn mir bspw. als Unternehmen Verluste durch längerfristigen Stromausfall entstehen? _________________ Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
Gibt es eigentlich ein Recht auf eine "Grundversorgung" mit fundamentalen Dingen wie Strom oder funktionierenden Telekommunikationsnetzen?
Das wäre ja schön, wenn man für nichts mehr bezahlen müßte, weil man ja einen Grundrechtsanspruch hat - Wohnung, Essen, TV, Internet...
JMAFan hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, wie ist das hinsichtlich der Tatsache, dass diese Dienstleistungen ausschließlich von der Privatwirtschaft erbracht werden, staatlich geregelt?
S.o.
Daß der Staat bspw. hinsichtlich Radio/Fernsehen einen Grundversorgungsauftrag hat, bedeutet nicht, daß man einen generellen Anspruch auf kostenlosen Zugang hat.
JMAFan hat folgendes geschrieben::
Anders gesagt, kann ich jemanden verklagen, wenn mir bspw. als Unternehmen Verluste durch längerfristigen Stromausfall entstehen?
Andere Baustelle. Das wäre eine gewöhnliche zivilrechtliche Schadensersatzklage, für die Sie sich nicht auf das GG berufen müssen (und auch nicht können). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2006 Beiträge: 34 Wohnort: Esslingen am Neckar
Verfasst am: 06.03.07, 02:09 Titel:
Von "kostenlos" war ja nie die Rede. Vielleicht hätte ich statt "Grundversorgung" einen anderen Begriff verwenden sollen, mir fiel aber keiner ein.
Mir geht es um die ganz grundlegenden Dinge wie eben Strom, Post oder Telefon. Früher war das doch staatlich organisiert, wenn ich mich recht entsinne, deshalb, weil man davon ausging, dass diese Angelegenheiten von zentraler Bedeutung sind und ihre Existenz (staatlich) garantiert werden muss.
Ist also heute - gerade weil das nun größtenteils Privatwirtschaft ist - irgendwo festgehalten, dass es bspw. ein Telefonnetz geben muss (es wird ja für selbstverständlich gehalten), oder könnten die Telefongesellschaften - rein theoretisch, natürlich wird das nie passieren - ihre Dienstleistungen komplett einstellen und dann gäbe es eben keine Telekommunikation mehr? Ich gehe eher davon aus, dass der Staat (auch wenn es praktisch unnötig ist) auf irgendeine Weise absichert, dass man in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit hat, zu telefonieren... _________________ Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.03.07, 11:39 Titel:
Zumindest im Postbereich hatte die Deutsche Post bisher die Pflicht Briefe selbst bis nach Kleinkleckersdorf zu bringen selbst wenn sich dieser Transport garantiert nicht rechnete.
Dafür hatte sie bisher aber auch das Monopol in diesem Bereich.
Wenn sie das verliert, wird es schwer werden sie zu irgendwas zu verpflichten.
Anmeldungsdatum: 18.05.2006 Beiträge: 34 Wohnort: Esslingen am Neckar
Verfasst am: 06.03.07, 13:45 Titel:
Ja, dazu verpflichtet sich die Deutsche Post in ihren AGB momentan ja auch selbst. _________________ Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
Anmeldungsdatum: 18.05.2006 Beiträge: 34 Wohnort: Esslingen am Neckar
Verfasst am: 11.04.07, 00:19 Titel:
Kann niemand noch ein wenig näher auf die ursprünglichen Fragen eingehen?
Mir ist hierzu noch eine weitere Frage eingefallen (dazu passt das Forum nun allerdings überhaupt nicht, ich weiß jedoch nicht, wohin damit): Wie (rechts)verbindlich ist es eigentlich, wenn ich einen "Bescheid" o. ä. an eine Person per Post aufgebe? Reicht allein die Tatsache, dass ich einen Brief der Post übergeben habe, um etwa sagen zu können: Die Person wurde von uns über den Sachverhalt X in Kenntnis gesetzt (und hätte bspw. so oder so reagieren müssen)? _________________ Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
Gibt es eigentlich ein Recht auf eine "Grundversorgung" mit fundamentalen Dingen wie Strom oder funktionierenden Telekommunikationsnetzen?
Nein, ein solches Recht gibt es nicht. Nach heutiger Ansicht geht man davon aus, dass diese Dinge in einer funktionierenden Marktwirtschaft durch Angebot und Nachfrage geregelt werden. Staatliche Monopole sind hier nicht mehr erforderlich, daher werden diese auch aufgehoben.
Der Zugang eines Briefes ist ein ganz anderes Thema. Wie ich kürzlich gelesen habe, ist die sicherste Methode die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
... Gibt es eigentlich ein Recht auf eine "Grundversorgung" mit fundamentalen Dingen wie Strom oder funktionierenden Telekommunikationsnetzen? Wenn ja, wie ist das hinsichtlich der Tatsache, dass diese Dienstleistungen ausschließlich von der Privatwirtschaft erbracht werden, staatlich geregelt?
Anders gesagt, kann ich jemanden verklagen, wenn mir bspw. als Unternehmen Verluste durch längerfristigen Stromausfall entstehen?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 11.04.07, 09:08 Titel:
Also in den Bereichen Gas und Strom wird es über das Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html
Hier im speziellen der §36 Abs. 1 _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2006 Beiträge: 34 Wohnort: Esslingen am Neckar
Verfasst am: 11.04.07, 23:39 Titel:
Vielen Dank @ktown, genau so etwas habe ich gesucht!
(Das dürfte auch Rembrandt überraschen )
Danke auch an Dipl.-Sozialarbeiter, bei "höherer Gewalt" tritt dann wohl die Grundversorgungspflicht außer Kraft... _________________ Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
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