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Hallo,
ich habe gleich 2 Fragen. Ich mach dem öfteren Türsteher bei kleinen Veranstaltungen(ABI-Fest, Veranstaltungen von Vereinen usw). Leider kommt es dabei immer wieder vor das mir Leute keinen Ausweis vorzeigen können und dazu noch meinen sie müssen sich nicht ausweisen können. Soviel ich weis herscht aber einen Ausweispflicht oder irre ich mich?
Zudem ist es bei uns gerade der Trend der Jugendlichen unter 18 Jahren, ein Formular vorzuzeigen auf dem die Eltern es anscheinend erlauben das die Jugendlcihen länger als 0Uhr bleiben dürfen.
Andere wiederum bringen Formular die, die Aufsichtspflicht an andere überträgt.(Bruder, Freunde) Ist das erlaubt und wenn ja wie alt müssen die Personen sein?
1.) Hausrecht geht nach Nase - soll heissen : Wenn du sagst er kommt nicht rein, dann kommt er nicht rein. Egal welche Dokumente, Urkunden etc. er vorlegt - du hast das letzte Wort.
2.) Die Pfilcht, einen Personalausweis mitzuführen besteht nicht.
3.) Das Übertragen der Sorgerechtes auf einen Volljährigen ist IMHO zulässig. Würde ich als Verantwortlicher dennoch nicht zulassen, da ja nicht nachvollziehbar ist, wer den Schrieb aufgesetzt und unterschrieben hat.
1.) Hausrecht geht nach Nase - soll heissen : Wenn du sagst er kommt nicht rein, dann kommt er nicht rein. Egal welche Dokumente, Urkunden etc. er vorlegt - du hast das letzte Wort.
2.) Die Pfilcht, einen Personalausweis mitzuführen besteht nicht.
3.) Das Übertragen der Sorgerechtes auf einen Volljährigen ist IMHO zulässig. Würde ich als Verantwortlicher dennoch nicht zulassen, da ja nicht nachvollziehbar ist, wer den Schrieb aufgesetzt und unterschrieben hat.
ist soweit richtig- zu punkt 3 eine ergänzung: bei unserem jugendamt gibts die formulare als vordruck- damit können eltern z.b. einem älteren freund oder bruder die aufsichtspflicht für den abend übertragen und der jugendliche damit länger dort bleiben.
akzeptieren musst du das als veranstalter jedoch nicht!!! du wärst nur bei einer jugendschutzkontrolle der polizei aus dem schneider
Ah wieder was gelernt. Also muss ich nur einen Ausweis besitzen diesen aber nicht mit mir führen?!
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."
und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
Das bedeutet nur, daß Sie sich grundsätzlich etwa gegenüber der Polizei ausweisen müssen - d.h. haben Sie den Ausweis dabei, müssen Sie ihn vorzeigen; haben Sie ihn nicht dabei, müssen Sie ihn holen und vorlegen (oder ggfs. "zur Feststellung der Personalien" mit auf die Wache).
Es gibt aber keine Pflicht in dem Sinne, daß man eine Strafe bekommt, wenn man den Ausweis nicht dabei hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 28.09.04, 15:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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