Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausweispflich; Aufsichtspflicht übertragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausweispflich; Aufsichtspflicht übertragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Goose
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 09:09    Titel: Ausweispflich; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe gleich 2 Fragen. Ich mach dem öfteren Türsteher bei kleinen Veranstaltungen(ABI-Fest, Veranstaltungen von Vereinen usw). Leider kommt es dabei immer wieder vor das mir Leute keinen Ausweis vorzeigen können und dazu noch meinen sie müssen sich nicht ausweisen können. Soviel ich weis herscht aber einen Ausweispflicht oder irre ich mich?
Zudem ist es bei uns gerade der Trend der Jugendlichen unter 18 Jahren, ein Formular vorzuzeigen auf dem die Eltern es anscheinend erlauben das die Jugendlcihen länger als 0Uhr bleiben dürfen.
Andere wiederum bringen Formular die, die Aufsichtspflicht an andere überträgt.(Bruder, Freunde) Ist das erlaubt und wenn ja wie alt müssen die Personen sein?

Mfg

Goose
Nach oben
TheHidden
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 15:06    Titel: Re: Ausweispflich; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

1.) Hausrecht geht nach Nase - soll heissen : Wenn du sagst er kommt nicht rein, dann kommt er nicht rein. Egal welche Dokumente, Urkunden etc. er vorlegt - du hast das letzte Wort.

2.) Die Pfilcht, einen Personalausweis mitzuführen besteht nicht.

3.) Das Übertragen der Sorgerechtes auf einen Volljährigen ist IMHO zulässig. Würde ich als Verantwortlicher dennoch nicht zulassen, da ja nicht nachvollziehbar ist, wer den Schrieb aufgesetzt und unterschrieben hat.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 07:50    Titel: Re: Ausweispflich; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

TheHidden hat folgendes geschrieben::
1.) Hausrecht geht nach Nase - soll heissen : Wenn du sagst er kommt nicht rein, dann kommt er nicht rein. Egal welche Dokumente, Urkunden etc. er vorlegt - du hast das letzte Wort.

2.) Die Pfilcht, einen Personalausweis mitzuführen besteht nicht.

3.) Das Übertragen der Sorgerechtes auf einen Volljährigen ist IMHO zulässig. Würde ich als Verantwortlicher dennoch nicht zulassen, da ja nicht nachvollziehbar ist, wer den Schrieb aufgesetzt und unterschrieben hat.


ist soweit richtig- zu punkt 3 eine ergänzung: bei unserem jugendamt gibts die formulare als vordruck- damit können eltern z.b. einem älteren freund oder bruder die aufsichtspflicht für den abend übertragen und der jugendliche damit länger dort bleiben.
akzeptieren musst du das als veranstalter jedoch nicht!!! du wärst nur bei einer jugendschutzkontrolle der polizei aus dem schneider
Nach oben
Goose
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 14:03    Titel: Re: Ausweispflicht; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

Ah wieder was gelernt. Also muss ich nur einen Ausweis besitzen diesen aber nicht mit mir führen?!

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:52    Titel: Re: Ausweispflicht; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

So ist es.

Goose hat folgendes geschrieben::
und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;


Das bedeutet nur, daß Sie sich grundsätzlich etwa gegenüber der Polizei ausweisen müssen - d.h. haben Sie den Ausweis dabei, müssen Sie ihn vorzeigen; haben Sie ihn nicht dabei, müssen Sie ihn holen und vorlegen (oder ggfs. "zur Feststellung der Personalien" mit auf die Wache).

Es gibt aber keine Pflicht in dem Sinne, daß man eine Strafe bekommt, wenn man den Ausweis nicht dabei hat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.


Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 28.09.04, 15:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:52    Titel: Re: Ausweispflicht; Aufsichtspflicht übertragen Antworten mit Zitat

Zitat:
Also muss ich nur einen Ausweis besitzen diesen aber nicht mit mir führen?!


So ist es.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.