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kh
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 16:01    Titel: kfz Antworten mit Zitat

kann mir das mal jemand erklären??? ein geleastes auto im anlageverzeichnis?? leider steht ja nichts über die zuordnung da....


Privat genutzter Dienstwagen: Aufnahme im Anlageverzeichnis

Sollen die Betriebsausgaben für einen auch privat genutzten Geschäftswagen steuerlich geltend gemacht werden, muss das Kfz im Anlageverzeichnis oder der Sachkontenentwicklung aufgeführt sein. Das heißt, es muss für einen sachkundigen Dritten ohne eine weitere Erklärung des Steuerpflichtigen erkennbar sein, dass das Kfz zum Betriebsvermögen gehört, so die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen.

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt ging es um die steuerliche Beurteilung eines geleasten Wagens. Das Kfz diente dem selbstständigen Arzt unstreitig zu etwa einem Fünftel der gesamten gefahrenen Kilometer für betriebliche Zwecke. Die Leasingraten wurden in den Streitjahren zu einhundert Prozent als Betriebsausgaben angesetzt. Gleichzeitig wurde der Gewinn gemäß der Ein-Prozent-Regel erhöht. Der Wagen wurde jedoch nicht in der Abschreibungsliste beziehungsweise in der Anlagenentwicklung geführt.

Das Finanzamt behandelte den Wagen entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen als Privatvermögen. Hiergegen richtete sich die Klage des Steuerpflichtigen ohne Erfolg.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass der Wagen kein notwendiges Betriebsvermögen darstellt, da der betriebliche Nutzungsanteil den Satz von fünfzig Prozent nicht übersteigt. Auch dem gewillkürten Betriebsvermögen kann der Wagen nicht zugeordnet werden, da der Wagen nicht unmissverständlich und eindeutig als Betriebsvermögen behandelt wurde. Er wurde weder im Anlageverzeichnis noch in den Sachkonten aufgeführt. Lediglich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat der Steuerpflichtige auf der Ausgabenseite die Aufwendungen zu einhundert Prozent und den privaten Nutzungsanteil als Betriebseinnahme
angesetzt. Dies reicht nach Auffassung der Richter des Finanzgerichts Niedersachsen für eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht aus (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.6.2004, Az. 2 K 83/00).
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:14    Titel: Re: kfz Antworten mit Zitat

Hallo kh,

das Urteil liest sich in der Tat etwas merkwürdig. Im ersten Teil geht das Gericht auf die Voraussetzungen für die Zuordnung eines WG zum gewillkürten BV bei 4/3-Rechnern ein. Dabei ist für mich nicht erkennbar, was das mit dem Urteilsfall eigentlich zu tun hat.

Die eigentliche Urteilsbegründung ist aber, dass bei 4/3-Rechnern die Zuordnung eines geleasten Gegenstandes, der < 50% betrieblich genutzt wird, nicht möglich sein soll. Etwas anderes würde nur bei Leasingverträgen gelten, bei denen der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des WG anzusehen sei. Dieser könnte das WG dann durch Aufnahme in ein Anlagenverzeichnis dem gewillkürten BV zuordnen.

D.h., bei Anschaffung soll gew. BV möglich sein, bei Leasing nicht. Mal sehen, was der BFH dazu sagt.

Gruß

beinstrong
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