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Nazi Seiten im Netz wie damit verfahren?
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fionn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 05:40    Titel: Nazi Seiten im Netz wie damit verfahren? Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Wenn man eine Webseite mit volksverhetzendem Material findet, wie sollte man damit am betsne verfahren?
Also ohne das man selber Probleme bekommt?
Gibt es offizielle "Meldestellen" ?


Gruß Fionn
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

In jedem LKA sitzt jemand der sich nur um solche Seiten kümmert. Häufig langt bereits eine Email an die nächste Dienststelle der KriPol.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint mir ein strafrechtliches Problem zu sein...
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GrinderFX
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auch immer drauf an wo der betreiber und der server steht.
In amerika ist das nicht wirklich verboten, sollte der betreiber also z.b. amerikaner sein, kann man machen was man will, es ist sein recht.
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TomXY
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

GrinderFX hat folgendes geschrieben::
Das kommt auch immer drauf an wo der betreiber und der server steht.
In amerika ist das nicht wirklich verboten, sollte der betreiber also z.b. amerikaner sein, kann man machen was man will, es ist sein recht.


aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ?
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 22:37    Titel: Re: Nazi Seiten im Netz wie damit verfahren? Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::
... Gibt es offizielle "Meldestellen" ?
Ja, hier jugendschutz.net über die Hotline Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.06.07, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn es sich um eine .de Seite handelt kannst du auch mal beim Staatsschutz deines jeweiligen LKA's anrufen oder denen ne Mail zukommen lassen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.06.07, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

TomXY hat folgendes geschrieben::
aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ?


Klar. Insbesondere, wenn der Täter Deutscher ist. Tatort ist ja auch Deutschland, wenn die Seiten in DE abrufbar sind.
Das hat ja der bekannte Nazi-Propagandist Ernst Z. schmerzlich erfahren müssen. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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TomXY
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 15.06.07, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
TomXY hat folgendes geschrieben::
aha...und wie ist es wenn diese person deutschen boden betrettet darf man ihn dann zu verandwortung ziehen ?


Klar. Insbesondere, wenn der Täter Deutscher ist. Tatort ist ja auch Deutschland, wenn die Seiten in DE abrufbar sind.
Das hat ja der bekannte Nazi-Propagandist Ernst Z. schmerzlich erfahren müssen. Cool


super!
aber wenn er z.b. amy ist und er alles von dort aus macht und es dort nicht verboten ist?
dann macht er in d urlaub kann er dann ohne grössere probleme (brd=usa) belangt werden ?
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 15.06.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er in Deutschland keine Straftat begeht, wahrscheinlich nicht.

Wenn Sie in Deutschland mit 16 Bier trinken und in den Sommerferien nach Amerika fahren, wird ihnen dann dort der Prozess gemacht?
_________________
In dubio pro reha!
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TomXY
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben::
Wenn er in Deutschland keine Straftat begeht, wahrscheinlich nicht.

Wenn Sie in Deutschland mit 16 Bier trinken und in den Sommerferien nach Amerika fahren, wird ihnen dann dort der Prozess gemacht?


ah ich glaube so einfach ist das nicht und das genannte beispiel ist nicht vergleichbar!
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Er macht in Deutschland Urlaub! Daran ist vorerst nichts Strafbares.

Ich verstand die Frage so, als würde der Fachangestellte für geistigen Schwachsinn seine Seite in den USA erstellen, bearbeiten, in englisch verfassen und über einen dortigen Server (.com) verbreiten.

Das stellt in meinen Augen keine Rechtsverletzung dar... Die URL endet ja nicht mit ".de" und wäre auch nicht aufgrund eines vorwiegend deutschen Textes an Deutsche gerichtet!

Insofern wäre mein Beispiel vergleichbar...
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TomXY
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben::
Er macht in Deutschland Urlaub! Daran ist vorerst nichts Strafbares.

Ich verstand die Frage so, als würde der Fachangestellte für geistigen Schwachsinn seine Seite in den USA erstellen, bearbeiten, in englisch verfassen und über einen dortigen Server (.com) verbreiten.

Das stellt in meinen Augen keine Rechtsverletzung dar... Die URL endet ja nicht mit ".de" und wäre auch nicht aufgrund eines vorwiegend deutschen Textes an Deutsche gerichtet!

Insofern wäre mein Beispiel vergleichbar...


ja aber er verbreitet verbotene dinge von dort aus auch in deutschland !?
vergleichbar währe, der handel mit bestimmten pilzen in der nl ist erlaubt die hier unter das btmg fallen, so versendet die person von nl aus die pilze an kunden in der brd und es gibt genügend beweise wird er bei einem aufenthalt in der brd dafür in rechenschaft gezogen vorausgesetzt die zuständigen stellen wissen das er sich auf deutschem hoheitsgebiet aufhält!
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Rainer_Alkohol
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil jemand in den USA eine Seite erstellt, die gegen deutsches Recht verstößt, wird damit nicht automatisch seine Verhaftung angestrebt!!
Da gehört ein wenig mehr dazu!

Ein Ami dessen Hobby eine Community zur Förderung der Todesstrafe ist, wird auf seinem Deutschland-Trip sicherlich nicht verfolgt und verurteilt...
_________________
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TomXY
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 172
Wohnort: europa

BeitragVerfasst am: 16.06.07, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rainer_Alkohol hat folgendes geschrieben::
Nur weil jemand in den USA eine Seite erstellt, die gegen deutsches Recht verstößt, wird damit nicht automatisch seine Verhaftung angestrebt!!
Da gehört ein wenig mehr dazu!

Ein Ami dessen Hobby eine Community zur Förderung der Todesstrafe ist, wird auf seinem Deutschland-Trip sicherlich nicht verfolgt und verurteilt...


eine verhaftung bzw inhaftirung liegt in der hand des zuständigen richters!aber von verhaftung wurde hier nie gesprochen ! darauf will ich auch nicht weiter eingehen!
stichwort "förderung der todesstrafe" ist auch nicht vergleichbar!
deutschland ist gegenüber antisemitismus,rasissmus volksverhetzung aufgrung seiner vergangenheit besondes verpflichtet sollche dinge zu ahnden!
und wenn er solches bewusst in deutschland verbreitet zur verfügung stellt ist die sache nicht so ganz einfach wie sie das sehen !
(die person befürwortet und verbreitet u.a. werbung für verbrechen bzw.verbrecherische herrschaft am menschen ) da sieht das ganze anders aus wie n paar bier in deutschland und in usa nicht belangt werden, das sind ganz andere dimensionen!
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