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General-Vollmacht gültig ?

 
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Werniman
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 14:53    Titel: General-Vollmacht gültig ? Antworten mit Zitat

Hallo!
Inwieweit ist es einem Mandanten möglich, dem Anwalt so eine Art "General-Vollmacht" für alle kommenden Fälle auszustellen oder muss für jeden einzelnen Fall eine Vollmacht ausgestellt werden ?

Marco
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lerdmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 98
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann schon eine Art Generalvollmacht ausstellen, die den Anwalt berechtigt in weiten Teilen den Mandanten zu vertreten. Allerdings ist für einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Mietvertragskündigung, Arbeitsvertragskündigung, Bauvertragskündigung etc.) nach Ansicht der Rechtsprechung beim Gegener die Vorlage einer Original-Vollmachtsurkunde notwendig, die den Bevollmächtigiten zu genau diesem Rechtsgeschäft ermächtigt. Insofern kann nicht für alle Fälle eine Vollmachtsurkunde erteilt werden, es sei denn man erteilt die Vollmacht in der Art einer Vorsorgevollmacht oder ähnlichem.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sollte auch die Formulierung einer Generalvollmacht gut durchdacht sein. Es will ja niemand, daß der eigene Anwalt plötzlich wild in der Gegend herumklagt. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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