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Der "furchtbare Jurist"
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Cicero hat folgendes geschrieben::

Die beiden Aussagen widersprechen sich doch gar nicht. Winken


Inwiefern nicht?


Wenn zu mir jemand sagen würde, was damals Recht gewesen sei könne heute nicht Unrecht sein, dann würde ich nicht "doch" antworten sondern sagen: "Eben. Und weil es heute Unrecht ist, kann es damals nicht Recht gewesen sein."
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
"Eben. Und weil es heute Unrecht ist, kann es damals nicht Recht gewesen sein."


Es ist ja angeblich heute kein Unrecht. Also nix mit "Eben."
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Und im Krieg steht auf Dissertation auch die Todesstrafe.


Na das will ich doch nicht hoffen Winken
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Und im Krieg steht auf Dissertation auch die Todesstrafe.


Na das will ich doch nicht hoffen Winken


Damals schon. Heute zunächst einmal nicht wegen Art. 102 GG.
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Damals schon.
Nun ja, aber nur dann wenn der Verfasser der Dissertation auch noch desertiert ist... Winken
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Und was ist hiermit ?

Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen beschloss der Bundestag im
Mai 1998 das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile. Dazu gehörten
auch die Urteile gegen Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer, somit auch das
Standgerichtsurteil vom April 1945 gegen die mutigen Männer von Brettheim.


Vielen Dank. Das hatte ich übersehen.

Also hat es tatsächlich nur rund 50 Jahre gedauert, bis die Urteile des Volksgerichtshofes aufgehoben wurden.

Deren Unrechtsgehalt war also auch lange in der BR Deutschland offenbar umstritten.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Und was ist hiermit ?

Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen beschloss der Bundestag im
Mai 1998 das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile. Dazu gehörten
auch die Urteile gegen Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer, somit auch das
Standgerichtsurteil vom April 1945 gegen die mutigen Männer von Brettheim.


Vielen Dank. Das hatte ich übersehen.

Also hat es tatsächlich nur rund 50 Jahre gedauert, bis die Urteile des Volksgerichtshofes aufgehoben wurden.


Das ist so auch nicht ganz richtig. Das Gesetz von 1998 sollte nur sicherstellen, dass alle einschlägigen Urteile erfasst waren. Überwiegend hatten sie schon seit den späten 1940er Jahren keinen Bestand, siehe z.B. die Nachweise bei Weber/Engel, Der Film die "Weiße Rose" und die Rechtslage bei Urteilen des Volksgerichtshofes, in: Juristenzeitung 1983, S. 192 ff.

Gruß,
moro
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann wie folgt differenzieren:

Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09. 1945 ( --> www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm ) hob 25 Gesetze "politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchem das Nazi-Regime beruhte" auf.

Nicht geregelt war dort, was mit den nach diesen Vorschriften ergangenen Verurteilungen geschehen sollte.

In der Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates vom 20.10.1945 hieß es, "Strafen, die Personen aus politischen oder religiösen Gründen in der Zeit der Hitler-Regierung auferlegt wurden, müssen annuliert werden".

Es gab in der Folge das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege von 1946 und das Zweite Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts vom 05.04.1947.

Eine Aufhbebung erfolgte dadurch jedoch nicht, sondern jedes Urtei war ggf. einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. Teilweise wurden überprüfte Urteile auch nur in der Straffolge korriegiert.

Gegen eine Generalamnestie sprach sich zum Beispiel Bundesjustizminister Dehler (FDP) 1950 mit dem Hinweis auf die „Rechtssicherheit“ aus.

Die Zahl der nach diesen Regelungen aufgehobenen Urteile konnte ich nicht ermitteln. Die Rechtsprechung legte jedenfalls die Kriterien für eine Aufhebung eher eng aus.

Siehe dazu ua. auch --> http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_von_NS-Unrechtsurteilen

Die hier in diesem Forum getroffene Aussage
Zitat:
Urteile des Volksgerichtshofs z.B. können daher nach 1945 keine Gültigkeit mehr für sich beanspruchen. Hier Filbingers Satz anzuwenden, um solche Rechtsakte zu legitmieren wäre natürlich unerträglich.
ist jedenfalls falsch und darum ging es mir.
_________________
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Eine Aufhbebung erfolgte dadurch jedoch nicht, sondern jedes Urtei war ggf. einer Einzelfallüberprüfung unterzogen.


Ja, aber es erfolgten Aufhebungen durch Landesgesetze in der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik. Ich verweise noch einmal auf den Beitrag von Weber/Engel.

Gruß,
moro
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::

Ja, aber es erfolgten Aufhebungen durch Landesgesetze in der Zeit vor Gründung der Bundesrepublik. Ich verweise noch einmal auf den Beitrag von Weber/Engel.


Wie ist die Bezeichnung dieser Gesetze?
_________________
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Bezeichnung dieser Gesetze?


Beispielsweise:

Bayern: "Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege" v. 28.5.1946 (GVBl. 180 / BayBS III 150), dort insbesondere Art. 9 mit unmittelbarer Aufhebung gewisser Urteile;

Württemberg-Baden: Gesetz Nr. 29 v. 31.5.1946 (RegBl 171);

Britische Zone: "Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit" (VOBl. Brit. Zone 1947, S. 68 ).

Es gab noch weitere.

Gruß,
moro
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Britische Zone: "Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit" (VOBl. Brit. Zone 1947, S. 68 ).


Betrifft beispielsweise nur zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 ergangene Urteile in Strafsachen, die auf Antrag insoweit aufzuheben sind, als ihnen Taten zugrunde liegen, die überwiegend aus Gegnerschaft zum Nationalsozialismus oder um sich oder andere der Verfolgung durch den Nationalsozialismus zu entziehen begangen worden sind oder die allein nach nationalsozialistischer Auffassung strafbar waren.

Die anderen Gesetze konnte ich im Internet nicht finden. Ich gehe aber davon aus, daß sie ebenfalls nur einen kleinen Teil der Urteile betreffen.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Die STVO zum Beispiel ist in Nazideutschland, der DDR und der BRD im Kern gleich.

Redfox hat folgendes geschrieben::
Eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht im ersten Moment "rechtsformneutral" aus.

"Rechtsformneutral" würde ich es nicht nennen. Das klingt so garstig nach Unternehmenssteuerreform. Winken

Man könnte die StVO etwas treffender als "moralisch indifferent" bzw. als "technisches Recht" bezeichnen (so z. B. Pawlowski, Einführung in die juristische Methodenlehre, Rn. 34). Die Verbindung von Recht und Moral ist jedoch ansich ein Problem und scheint mir auch hier problematisch zu sein. Winken
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