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Online Kauf im EU Ausland

 
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Der Hilfesuchende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 10:32    Titel: Online Kauf im EU Ausland Antworten mit Zitat

Hallo

Angenommen

A kauft beim Onlinehändler B www....net ein PC-Spiel, Bezahlung per Abbuchung und bekommt auch zügig das Spiel. A installert dieses und stellt fest geht nicht. Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus das das Spiel nur für Asien gedacht ist und der Verkauf in der EU und den USA untersagt ist und vom Hersteller rechtlich verfolgt wird.
A müßte nun das Spiel nach HongKong zurückschicken was den Kaufpreis übersteigen würde.
B sagt Pech gehabt.
Kann A nun der einfachheithalber den Kaufbetrag zurückbuchen und müßte der B (der Onlinehändler) A nun nach deutschen Recht verklagen ?
Wenn deutsches Recht gelten würde, und auf dem Spiel steht ausdrücklich das der Verkauf in der EU untersagt ist müßte A dann überhaupt zahlen ?
A würde das SPiel zurückgeben, jedoch nicht den Versand nach Hongkong zahlen, da A davon ausging das das Spiel für die EU zugelassen ist.



Auf der Homepage des Onlinehändlers steht nichts darüber wo welches Recht gilt.

Natürlich fiktiv, dieser Text befindet sich auf der Verpackung:

*Not for sale in North America, South America, Europe or Japan*. Unauthorized copying, resale or rental prohibited. The trademarks are recorded with th U.S. Customs
Service for protection against the importation of articles bearing counterfeit or confusingly similar marks. Any attempt to export or sell this Product in America or
Europe will result in criminal and/or civil action under applicate laws. Customer support and warrantly will be void if the above conditions are breached.
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe mal ins internationale Recht.

Auf einen Kaufvertrag mit einem ausländischen Verkäufer ist in der Regel das Kaufrecht seines Heimatlandes anwendbar. Eventuelle Rückgabe und Mängelrechte müssten sich also aus diesem ergeben. Allerdings müsste aus Art. 29 Abs. I Nr. 2 EGBGB folgen, dass die zwingenden Verbraucherschutznormen des deutschen Rechts anwendbar bleiben.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Vk um deutsche(EU) Kunden geworben?
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Der Hilfesuchende
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Internetseite hat eine .net Endung, wird angenommen in Deutsch geführt.

Firmensitz soll Hongkong sein, laut den Geschäftbedingungen gilt geltendes Recht (welches Land steht da nicht) aber deutsches Widerrufsrecht für Bestellung (14tage) gibts.

In diesen Fall würde man annehmen es gilt deutsches recht ? oder ??

Hier mal ein fiktiver Auszug der fiktiven AGB:

§ 1 Geltungsbereich
XXXXXX! ist eine Marke, die von der XXXXXXXXX (Hong Kong) Limited geführt wird. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über den Online-Shop XXXXX! eingegangenen Geschäftsbeziehungen zwischen der XXXXXXXXX (HK) Ltd (im Folgenden XXXXXX) und dem Besteller in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung vorhandenen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn XXXXXXX schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte, die über den Online-Shop XXXXX! bezogen werden können, stellt kein Vertragsangebot von XXXXX im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar. Der Besteller gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an XXXXX ab. Die Annahme des Angebots und damit verbunden das Zustandekommen eines Kaufvertrages erfolgt erst durch den Versand des bestellten Produktes, den XXXXX durch eine schriftliche Versandbestätigung (per E-Mail) bestätigt. Die nach Eingang der Bestellung von XXXXXX an den Besteller automatisch durch das System generierte und verschickte Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes durch XXXXXX dar, sondern bestätigt lediglich den Erhalt der getätigten Bestellung. Enthält eine Bestellung mehrere Produkte, kommt ein Kaufvertrag nur über jene Produkte zustande, die in der Versandbestätigung aufgeführt sind.

Die Annahme des Kaufangebots erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware verfügbar ist und eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von XXXX erfolgt.

XXXXXX verkauft keine Produkte an Minderjährige. Auch Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

Alle Produkte werden von XXXXXX nur in den handelsüblichen Mengen verkauft. Alle gelieferten Artikel sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gedacht und dürfen nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

XXXXXX behält sich das Recht vor, jeder Person oder Gesellschaft ohne Angabe von Gründen die Lieferung zu versagen.

§ 3 Widerruf
Der Besteller ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form oder durch Rücksendung der Kaufsache zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Kaufsache und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Addresse


Wie wäre nun die Situation ??

Mein Gefühl sagt mir es würde sich in so einem Fall um illegalen Softwarehandel handeln die dem Hersteller und/oder dem Staat zu melden sind ??
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