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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Jugend hat sicher kein Alkoholproblem. Nur wer ist die Jugend? Generalisierungen sind hier sicher fehl am Platz.


Gleiches sollte - grundsätzlich - auch für den Gesetzgeber gelten. Der "Schutz vor sich selbst" ist ein tiefgreifendes und sehr einschneidendes Instrument, Bevormundung eben.

Zitat:
Feststellbar ist, daß die Gruppe der alkoholkranken Kinder und Jugendliche immer größer wird.


Vielleicht ein Medienhype? Die statistischen Methoden werden immer ausgefeilter und die Statistiken aufgrund zunehmender Vernetzung umfangreicher. Hier wäre ich vorsichtig.

Zitat:
Gestatten es die Eltern ihren noch nicht volljährigen Kindern sich regelmäßig zu besaufen, so stellt dies eine Kindeswohlgefährdung (unter dem Begriff 'Kind' fallen hier auch Jugendliche) dar, die ihnen eben nicht erlaubt ist. So frei sind die Eltern in Deutschland nicht. Sie haben darauf zu achten, daß sie das Wohl ihrer Kinder nicht gefährden.


Da stimme ich zu und das ist - mit der Verantwortung anderer Erwachsenen zusammen - meines Erachtens der richtige Ansatzpunkt.

Dass auch Jugendliche ihre Erfahrungen mit der Droge Alkohol machen wollen, ist nicht erst seit Hermann Hesse Winken bekannt. Die Erwachsenen trinken alkoholhaltige Getränke, das ist Anreiz genug. Ausserdem machts schön blau.
Das zu unterbinden ist schlichtweg unmöglich. Selbst in Amerika schaffen es die Jugendlichen regelmäßig sich zu besaufen, Skandinavien ebenso.

Also was tun?
Verbote helfen bei Heranwachsenden nur begrenzt. Das ist genau die Zeit, in welcher Verbote bewußt überschritten werden. Folge wäre eine unnötige Kriminalisierung von Jugendlichen.

Bei Kioskbesitzern, Supermarktbetreibern usw. hülfen Verbote wesentlich mehr, wenn die Sanktionen entsprechend heftig sind. Wer will schon seine Konzession zum -lukrativen- Verkauf von Alkoholika wegen ein paar Bieren oder Jägernmeistern in der Woche, welche man an Jugendliche unter 16/18 verkauft, verlieren?

Fakt scheint mir, dass es Jugendlichen derzeit viel zu leicht gemacht wird, an Alkohol zu gelangen. Die soziale Kontrolle (Nachbarn, Eltern, Freunde) greift nicht mehr, aber das ist keine Facette des Alkohols, sondern eines der Gesellschaft.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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sebi2310
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
sebi2310 hat folgendes geschrieben::
.... Die Jugend hat kein Alkoholproblem. Jugendliche veranstalten Saufgelage, seit es Alkohol gibt(Vgl.: Schon mal Hesse "Unterm Rad" gelesen?). Wer sich besaufen will, wird das auch weiter schaffen.
Die Jugend hat sicher kein Alkoholproblem. Nur wer ist die Jugend? Generalisierungen sind hier sicher fehl am Platz.

Diese Ansicht teile ich. Aber wie wird denn in den Medien über das Thema gesprochen? In der Politik? Da wird auch generalisiert.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Aber einzelne Jugendliche haben schon ein erhebliches Alkoholproblem und sind vom Alkohol abhängig. Feststellbar ist, daß die Gruppe der alkoholkranken Kinder und Jugendliche immer größer wird.

Das ist sicher oft ein nur ein subjektiver Eindruck. Bezüglich meiner eigenen Erfahrung mit der Zielgruppe kann ich das zwar teilweise bestätigen, jedoch ist es nicht so, dass jetzt jeder zweite 16-jährige schon ein Alkoholproblem hat. Und das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden: Alkoholabhängige Kinder mag es in allen Schichten geben. Jedoch muss festgestellt werden, dass die Koma-Säufer um die es in den Medien immer geht hauptsächlich sozial benachteiligte Kinder mit Migrationshintergrund sind. Zumindest ist das in meiner Region dort. Das soll jetzt nicht als Schuldzuweisung oder Kritik an einer eher liberalen Integrationspolitik gewertet werden. Aber im Bereich des Konsums von gefährlichen Alkoholmengen(in Bezug auf Suchtpotential) ist dies die bei weitem größte Gruppe. Auch verwöhnte Mittelstandsgymnasiasten geben sich gerne mal die Kante. Aber das Komasaufen ist anders als dort überwiegend bei der so genannten "Unterschicht"(ich hoffe das war jetzt politisch korrekt Mit den Augen rollen ) populär und wird als ein Mittel zur Problemlösung angesehen. Diese Jugendliche haben keine besonders rosigen Zukunftsaussichten, jedoch auch wie jeder andere Mensch Wünsche und Träume. Wenn dann die 15-jährige Fatma* in der Zeitung sagt "Alkohol macht dass ich die Probleme vergesse", sollte das auch zum Nachdenken anregen. Es geht nicht nur um einen Trend in der Jugend von heute, weil sie eben leichter an Alkohol kommen. Es geht meiner Meinung nach auch um eine in vielen Punkten gescheiterte Bildungs- und Integrationspolitik. Gescheitert ist diese Politik dann, wenn Jugendliche auf der Hauptschule keine Zukunft für sich sehen und deshalb ihre Probleme mit Alkohol vergessen machen wollen. Dies ist meiner Ansicht nach der Fall.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

sebi2310 hat folgendes geschrieben::
... In Amerika und Skandinavien auch, nur da wird es kleingeredet. Wer sich hier besaufen will, tut das nicht mit Bier oder Wein, sondern mit so genanntem "hartem" Alkohol. Dieser ist bereits zu Recht ab 18(jedoch z.B. in Italien ab 16). Also was würde es bringen, die Abgebabeschränkung auf Bier und Wein auszudehnen? Nichts! ...
Ein Vergleich mit anderen Ländern bringt eigentlich nicht wirklich weiter. Alkoholkranke Kinder und Jugendliche befinden sich im Wachstum. Über die Hirnschädigung in dieser Altersgruppe sind etliche Untersuchungen bekannt. Die Zukunft dieser jungen Menschen ist versoffen - meint in dem Sinne: gelaufen.

Auch diese Ansicht teile ich. Aber in den Medien und der Politik wird eben gerne "verglichen".
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Zu
Zitat:
... Es würde den Jugendlichen schaden, die vernünftig(ja das geht) mit Alkohol umgehen. Und gegen eine Heraufsetzung der Volljährigkeit habe ich schon aus eigener Betroffenheit eine Menge einzuwenden. Wenn dann noch Waffen ab 15 verkauft werden dürfen, haben wir amerikanische Verhältnisse. Und wie siehts da drüben aus? ...
Mit den Augen rollen Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch. Irgendwie bekomme ich Waffen und Alkohol nicht unter eunem Hut. Winken

War ja auch nicht beabsichtigt Winken Aber ganz ehrlich: Meinst du, wenn Bier auch nur an 18-jährige verkauft werden dürfte, würde das irgendwas ändern? Jugendliche saufen sich weder mit Bier ins Koma, noch werden sie dadurch vom Alkohol abhängig. Die Forderung der Politik ist also schlicht Populismus.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Zitat:
... Die Jugendlichen besaufen sich wie sonstwas(übrigens auch in Skandinavien) aber Prävention an Schulen wird nicht für notwendig befunden -> Alkohol ist ja ab 21(Es ist mir durchaus bewusst, dass in einigen Bundessstaaten Alkohol ab 18 ist, ich wollte nur ein bisschen verallgemeinern). Der falsche Weg ist es, weitere Verbote auszusprechen. ...
Ich streube mich vor allem vor einem Vergleich mit Amerika, also bleiben wir mal lieber in Deutschland.

Zitat:
Ein Glück darf man hier in Deutschland frei darüber entscheiden, was man seinen Kindern erlaubt, in Amerika ist die Abgabe von Alkohol an Jugendlich tlw. sogar in den eigenen 4 Wänden ein Straftatbestand(korrigiert mich auch hier, bin nur grad stinksauer wo ich das alles in der Zeitung lese).
Das sogenannte 'Elternprivileg' ist im § 9 JuSchG
Zitat:
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html erlaubt den Eltern nicht, daß sich ihre Kinder oder Jugendliche in deren Beisein besaufen dürfen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen:

- § 1666 BGB - (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)
- § 1666a BGB - (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen)
- § 171 StGB - (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
- § 8a SGB VIII - (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Gestatten es die Eltern ihren noch nicht volljährigen Kindern sich regelmäßig zu besaufen, so stellt dies eine Kindeswohlgefährdung (unter dem Begriff 'Kind' fallen hier auch Jugendliche) dar, die ihnen eben nicht erlaubt ist. So frei sind die Eltern in Deutschland nicht. Sie haben darauf zu achten, daß sie das Wohl ihrer Kinder nicht gefährden. Winken


Natürlich.
btw: Sicher werden verantwortungsvolle Eltern dies eben nicht tun. Aber gegen ein bisschen Schnaps auf einer Geburtstagsparty ist meiner Ansicht nach nichts einzuwenden. Da muss man keine 18 sein. Vorraussetzung ist natürlich, dass die Eltern die Kinder kontrollieren. Und das schaffen sie eben oft nur durch Koorperation und Verständnis, nicht durch Bevormundung(auch wenn sie in einigen Fällen notwendig sein mag, von den Kindern wirds als unangenehm empfunden Winken ). Dass ihnen diese Freiheit gegeben ist, finde ich großartig.

Weiss jemand, wie es in Italien aussieht? Mir sind keine Probleme bekannt. Und dort kann jeglicher Alkohol ab 16 gekauft werden.

flüstertüte hat folgendes geschrieben::

Dass auch Jugendliche ihre Erfahrungen mit der Droge Alkohol machen wollen, ist nicht erst seit Hermann Hesse bekannt. Die Erwachsenen trinken alkoholhaltige Getränke, das ist Anreiz genug. Ausserdem machts schön blau.
Das zu unterbinden ist schlichtweg unmöglich. Selbst in Amerika schaffen es die Jugendlichen regelmäßig sich zu besaufen, Skandinavien ebenso.

Also was tun?
Verbote helfen bei Heranwachsenden nur begrenzt. Das ist genau die Zeit, in welcher Verbote bewußt überschritten werden. Folge wäre eine unnötige Kriminalisierung von Jugendlichen.

Bei Kioskbesitzern, Supermarktbetreibern usw. hülfen Verbote wesentlich mehr, wenn die Sanktionen entsprechend heftig sind. Wer will schon seine Konzession zum -lukrativen- Verkauf von Alkoholika wegen ein paar Bieren oder Jägernmeistern in der Woche, welche man an Jugendliche unter 16/18 verkauft, verlieren?

Fakt scheint mir, dass es Jugendlichen derzeit viel zu leicht gemacht wird, an Alkohol zu gelangen. Die soziale Kontrolle (Nachbarn, Eltern, Freunde) greift nicht mehr, aber das ist keine Facette des Alkohols, sondern eines der Gesellschaft.

Diese Ansicht teile ich. Jedoch bin ich der Meinung, dass die soziale Kontrolle doch noch ganz gut greift(weiss ich aus eigener Erfahrung Winken ). Aber es mag durchaus richtig sein, dass das abgenommen hat. Der falsche Weg wäre jedoch ganz eindeutig die Erhöhung der Altersgrenze. Bevor man über weitere Schritte diskutiert, sollte man erst einmal die im Moment gültigen Bestimmungen wirkungsvoll durchsetzen. Dies kann man z.B. durch erhöhte Strafen für Händler und solche Schilder(siehe CDS) erreichen.

@flüstertüte: Ich werde trotzdem nicht ganz schlau aus deinem Beitrag. Forderst du eine Abschaffung dieses "Elternprivilegs"?
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@flüstertüte: Ich werde trotzdem nicht ganz schlau aus deinem Beitrag. Forderst du eine Abschaffung dieses "Elternprivilegs"?


Nein. Ich finde, man sollte alles so lassen wie es ist, nur die Sanktionen für bisher schon gegebene Verpflichtungen der Alkoholverkäufer zum eingeschränkten Ausschank / Verkauf
verschärfen.

Das hätte die beste Wirkung ( obgleich grundsätzlich auch umgehbar.) damit könnten Jugendliche trotzdem ihre ersten Erfahrungen machen, aber nicht schon mit 13 3 Liter Doppelkorn saufen und Flatrates gäbs erst mit 18.
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt immer Mittel und Wege für Jugendliche an Alkohol zu kommen.

Aber wenn jemand (Kiosk, Supermarkt, Disko etc.) den Jugendlichen direkt Alkohol verkauft - dem gehört finanziell so richtig kräftig in die Eier getreten. Und wenn der Laden dicht gemacht wird: Umso besser!
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde mal interessieren, wie sich diese Flatrategeschichte hinsichtlich § 6 Gastg http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html verhält? Da müsste ein Antialkoholiker doch eigentlich Geld zurückbekommen Winken
Und mit den Flatratepartys hat sich das ganze Gezeter um die Alcopops doch eigentlich auch erledigt Mit den Augen rollen
Auch vorher war ja schon immer mal zu beobachten, dass die Kids vor der Disco erstmal ihre mitgebrachte Wodkaflasche leerten, um das teure Zeug in der Disse nicht kaufen zu müssen! In diesem Zusammenhang ist auch der § 20 GastG http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__20.html schön zu lesen. Wird sowas auch mal überprüft oder arbeiten unsre Ordnungshüter nich so gerne Nachts Frage
Erinnert mich an ein Zitat aus Schurassig Parck:
Zitat:
Die Natur findet einen Weg Auf den Arm nehmen

_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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sebi2310
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Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass unsere Ordnungshüter sich nachts lieber um Jugendliche im Park/auf der Straße kümmern, als um die Gäststättenkontrolle. Ich glaube auch, dass für die Kontrollen in erster Linie das Ordnungsamt/WKD( Frage ) verantwortlich ist. Und die arbeiten in der Tat nicht so gerne nachts... Es verhält sich wohl so wie mit dem Hausverbot im Kaufhaus -> dient zur Abschreckung und wenn was passiert, knallts halt richtig.

Für diese harten Strafen bin ich auch. Aber was macht der Wirt, wenn der Gast sich den Ausweis fälscht? So geschehen bei dem Berliner "Flatrate-Säufer", der kürzlich gestorben ist.

Ich hab mal eine Frage nebenbei: Ist es wirklich, wie hier im Forum ansatzweise zu lesen, nicht verboten, wenn Jugendliche unter 18 in der Öffentlichkeit harten Alkohol zu sich nehmen? Könnten die Eltern das erlauben? Die Polizei würde die Kinder natürlich nach Hause fahren, aber wenn die Eltern das "erlaubt" haben, würde ja auch ein kleines Briefchen genügen, das immer mitgeführt wird, Winken oder?
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