Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bundesgerichtshof-Urteil bindend für Amts- und Landgerichte?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bundesgerichtshof-Urteil bindend für Amts- und Landgerichte?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
xsirodx
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 09:49    Titel: Bundesgerichtshof-Urteil bindend für Amts- und Landgerichte? Antworten mit Zitat

Wenn der Bundesgerichtshof Urteile verkündet, sind dann die Amts- und Landgerichte
in gleichen Rechtssachen an das Urteil des BGH gebunden??


Zuletzt bearbeitet von xsirodx am 17.04.07, 10:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Jein.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

M.W. nicht, aber die Instanzgerichte orientieren sich in der Regel bei der Rechtsauslegung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 17.04.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ureigenste Aufgabe des BGH ist die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, ein niedrigerer Spruchkörper sollte dher nur mit einer wirklichen neunen Begründung von einer BGH-Entscheidung abweichen (auch die Rechtsprechung ist Wandlungen unterworfen). Zumeist kann ein Gericht niederer Ordnung die Problematik aber gut umgehen, in dem eine Problematik einer BGH-Emntscheidung als "andersartig" interpretiert wird, und dann kann der richter wieder "richtig" unabhängig schalten und walten...
Nach oben
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gerichte sind hierzulande bekanntlich scahlich unabhängig, also nicht gebunden. Wer aber weiß, wie die Auffassung des Obergerichtes ist, wird (schon um sich nicht unnötige Mehrarbeit einzuhandeln) seine Entscheidungen nach entsprechenden obergerichtlichen Auffassungen ausrichten. Aber auch der BGH vertritt ab und zu nur Meinungen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung auch kein Berufungs/Revisionsgrund, solange das Untergericht seine alternative Auffassung schlüssig begründen kann.
Eine Diskussion über die Vor- und Nachteile von case law wird sicher gerne im rechtsphilosophischen Forum gesehen (ich wäre entzückt). Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.