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Übergang eines Mandats

 
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todason
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 10:29    Titel: Übergang eines Mandats Antworten mit Zitat

Habe vor ca. einem Jahr einer Kanzlei mit der Vertretung meiner Rechte beauftragt. Die Kanzlei trug den Namen Anwaltskanzlei M. Nun ist M. aus der Kanzlei ausgestiegen wodurch die Kanzlei einen anderen Namen trägt. Nun erhalte ich eine Kostenrechnung der neuen Kanzlei, in der vermerkt ist, das aufgrund einer Vereinbarung mit Herrn M. die Kanzlei meinen Fall weiter bearbeitet. Ist dies ohne meine Zustimmung möglich? Muss ich an die neue Kanzlei zahlen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 15:51    Titel: Re: Übergang eines Mandats Antworten mit Zitat

todason hat folgendes geschrieben::
Ist dies ohne [...] Zustimmung möglich?


Kommt darauf an, ob der Mandant den Vertrag mit der Kanzlei oder dem spezifischen Anwalt hat. Üblich ist wohl ersteres.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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todason
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 21:07    Titel: Re: Übergang eines Mandats Antworten mit Zitat

Verstehe ich nicht so ganz. Da die Kanzlei nun unter einem anderen Namen auftritt kann sie doch nicht ohne weiteres meinen Vertrag übernehmen?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, die Kanzlei ist doch die selbe, nur der Name hat sich geändert.

Sie stehen doch auch nicht plötzlich ohne Strom da, nur weil Ihr Anbieter seinen Namen von Grünstrom in Blaustrom gewechselt hat. Ihren Vertrag mit dem Stromanbieter berührt dieser Namenswechsel (zu Ihrem Glück) nicht.
_________________
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