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Ich habe 22 Jahre gearbeitet und fleißig Steuern bezahlt, bedauerlicherweise bin ich arbeitsunfähig geworden und kann z.Z. keine Arbeit ausführen.
Ich habe zur guten Zeiten 2 ETW. erworben um Steuern zu Sparen, auf Grund meine Erkrankung sind meine Medikamente und Arztausgaben ernorm gestiegen und eine GdB
von 70% liegt vor.
für das Jahr 2003 wurde ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 11.172€ MINUS
festgestellt.
Meine Frage ! wie oft und wie weit kann ich eine Verlustrücktrag beantragen ?
Der Auskunft meines Finanzamtes nach kann ich meine Jährliche Verluste mir in die Haare schmieren !!! ist das richtig ?
Sie können Einkünfte vorverlagern, indem Sie z.B. Kursgewinne von Wertpapieren jetzt realisieren oder Grundstücke, bei denen die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, gewinnbringend veräussern. Auf jeden Fall sollte so etwas auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Ihre erheblichen außergewöhnlichen Belastungen wirken sich eben steuerlich nur aus, wenn nennenswerte Einkünfte erzielt werden.
Ansonsten gilt, was der Finanzbeamte, wenn auch etwas schnodderig, gesagt hat...
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