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Ausschlussfrist Montrealer Abkommen

 
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Paul014
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:15    Titel: Ausschlussfrist Montrealer Abkommen Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Frage zu der Ausschlussfrist des Montrealer Abkommens in Artikel 35.

Dort heißt es in Abs. 1: "Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder ...."

In Abs. 2: "Die Berechnung der Frist richtet sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts".

Wann enden solche Fristen?

Beispiel:
Aus einem Flug im Januar 2005 besteht nun ein Schadensersatzanspruch. Nach Abs. 1 könnte der Anspruch im Februar 2007 nicht mehr geltend gemacht werden.
Bedeutet die Berechnung der Frist nach dem Recht des angerufenen Gerichts, daß evtl. nach § 199 BGB die Verjährungsfrist (analog Ausschlussfrist) erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist? Oder ist die Ausschlussfrist wirklich taggenau zu berechnen?

Danke im Voraus.

Paul
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 20:15    Titel: Thema wurde wegen beseren Bezugs ins Reiserecht verschoben Antworten mit Zitat

Hallo Paul014,

ich habe Deine Anfrage ins Reiserecht verschoben, da sich das Montrealer Abkommen ja mit der internationalen Beförderung im Luftverkehr beschäftigt und gerade Deine Anfrage sich ja auf Schadensersatzansprüche bezieht.

Der Moderator des Reiserechts wurde von mit über die Verschiebung informiert! Winken
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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