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Paty
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:40    Titel: Sozialhilfe Antworten mit Zitat

Böse Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen! Meine Tochter ist 18 und zuhause ausgezogen da ich nur Probleme mit ihr hatte .Sie ist nicht zur SChukle gegangenn( wofür ich Strafe zahlen mußte)Sie hat mich nur bestohlen.Kamera, Geld usw.Ich habe noch 2 kleine Kinder die alles mitbekommen haben. Nun war sie wohl auf dem Sozialamt und die haben ihr gesagt sie muß wieder nach Hause ziehen und ich wäre Unterhaltspflichtig. Ich muß sagen das mein Mann nicht der Vater von meiner Tochter ist.Ich habe keine Einkünfte und wenn sie wieder nach Hause müßte hätten wir wieder die Hölle auf Erden.Sie hat die kleinen Kinder auch bestohlen kümmert sich nicht um Arbeit .Deswegen haben sie ihr auch das Kindergeld gestrichen. Wie siweht jetzt die Rechtslage aus. Bin ich verpflichtet sie wieder aufzunehmen? Mein Mann weigert sich für sie Unterhalt zu zahlen was wir auch garnicht könne.
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OberLude
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 06:30    Titel: Re: Sozialhilfe Antworten mit Zitat

Hi,
meine Firma sucht laufend neue Arbeitskräfte.
Schick doch mal deine Tochter zu einem unverbindlichen Vorstellungsgespräch vorbei. Die Bezahlung ist überdurchschnittlich und Vorkenntnisse sind nicht nötig. Wir sorgen übrigens auch dafür, daß ihre Tochter lernt, was Disziplin und Gehorsam bedeutet. Bei Diebstahl etc. haben wir unsere hauseigenen bewährten Methoden zwecks Umerziehung.

Grüße,
OberLude
(Geschäftsführer Amore Bar)
amorebar@hotmail.com
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:14    Titel: Re: Sozialhilfe Antworten mit Zitat

Hallo!
Sie sind unterhaltspflichtig, diese Auskunft des Sozialamtes ist korrekt. Die Höhe des Unterhaltes, den Sie zahlen müssen, richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Nicht korrekt ist die Feststellung, dass Sie Ihre volljährige Tochter wieder in Ihre häuslichen Gemeinschaft aufnehmen müssen. Ihre Tochter sollte sich einer Wohngemeinschaft junger Menschen mit Problemen anschließen. Lassen Sie sich einmal von der sozialtherapeutischen Familienhilfe beraten. Diese Institution ist den Sozialämtern angegliedert. Lassen Sie sich vonm Sozialamt NICHT abwimmeln. Und beachten Sie nicht den zynischen Beitrag des merkwürdigen Schreiberlings, der Ihnen geantwortet hat. Allerdings werden Sie den schweren Schritt gehen müssen, Ihre Tochter sich selbst zu überlassen, wenn Sie Ihrer Familie - sich selbst, Ihrem Mann und Ihren jüngeren Kinder - ein friedliches Zuhause bewhren wollen.
Alles Gute für Sie
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