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Organspenden retten Leben.
Tausende Leben könnten durch Spenderorgane gerettet werden
und mehreren Tausenden Schwerkranken könnte man zu einem
erträglichen normalen Leben verhelfen.
Ist diese Maßnahme durch Nichtzustimmung ein geeignetes Mittel?
Der Ethikrat setzt hier auch auf die Bequemlichkeit der Bürger.
Droht sogar Missbrauch?
Oder sollte man verstärkt auf Aufklärung setzen und die bisherige Praxis
der ausdrücklichen Zustimmung beibehalten ?
Eure Meinungen?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Mehr Aufklärung würde ich auf jeden Fall befürworten. Es gibt immer noch zu viele Missverständnisse und Ängste.
Diese werden durch Vorfälle dieser Art nicht unbedingt aus der Welt geschafft.
Das Argument, dass da bei vielen auf Faulheit gesetzt wird, kann ich gut nachvollziehen und es ist, auch wenn das wahrscheinlich keiner zugeben würde, mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung.
Allerdings finde ich es auf der anderen Seite nicht besonders "schlimm", Leute, die nicht ausdrücklich widersprochen haben, zu Spendern zu erklären. Wer tatsächlich Gründe dagegen hat, soll eben - notfalls kurz vor dem Tod - verweigern.
Ich finde, vielmehr ist es ein Problem(und das mag auch an der fehlenden Aufklärung und Thematisierung liegen), dass sich die wenigsten Leute überhaupt darüber Gedanken machen. Ich wäre also dafür, jeden Bürger einmalig eine (natürlich jederzeit widerrufbare) Erklärung zu diesem Thema abgeben zu lassen. Meinetwegen automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit, beim Eintritt/Wechsel in die Krankenkasse, beim Betriebsarzt oder wo auch immer.
Am liebsten dann noch für den Notfall als kleine Signierziffer mit auf den Perso und ich wäre wunschlos glücklich.
Und was ich schonmal bei diesem Thema hier im Forum angesprochen habe und auch diesmal wieder anbringen möchte, ist die noch weniger thematisierte Körperspende.
Da diese allerdings deutlich mehr Eingriffe in die Totenruhe und Folgen für die Angehörigen(psychische Belastung, Bestattung erst nach mehreren Jahren etc.) hat, würde ich hier von einer Widerspruchslösung absehen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Der Ethikrat möchte, dass Organe entnommen werden können, wenn dem nicht vom Spender oder dessen Verwandten widersprochen wird. Das halte ich für begrüßenswert.
Vielleicht kann mir hier jemand fachkundig weiterhelfen.
Wie schnell müssen bestimmte Organe entnommen werden,
damit diese für eine Spende überhaupt in Frage kommen?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Das kommt sehr darauf an, um welches Organ es geht und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist.
Die "Überlebenszeit" für nicht versorgte Organe liegt beim Herzen bei 4-6 Stunden, Leber bis 20 Stunden, Niere 50 Stunden, Hornhaut Wochen.
Die Zeiten gelten allerdings für bereits entnommene Organe.
Die Zeit verlängert sich natürlich, wenn die Organe im Körper eines hirntoten Patienten verbleiben, dessen basale Versorgungsfunktionen durch Maschinen gewährleistet werden.
Welche Zeit bleibt, bis die Organe aus einem akut verstorbenen, nicht mehr versorgungsfähigen Körper entfernt werden müssen, bevor diese dort degenerieren, ist mir nicht bekannt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 26.04.07, 22:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hintergrund ist natürlich die Frage, wie lange bliebe den Angehörigen
überhaupt Zeit einer Organentnahme zu widersprechen.
Und natürlich die Frage, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreichbar sind,
greift dann schon die Nichtzustimmung des Verstorbenen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Und natürlich die Frage, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreichbar sind,
greift dann schon die Nichtzustimmung des Verstorbenen.
Wie kann eine entsprechende Erklärung (Zustimmung oder Nichtzustimmung) eines potentiellen Organspenders eigentlich zeitgerecht festgestellt werden, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfallopfer ohne Personalpapiere? Muss ich meine persönliche Erklärung ständig in einer Prospekthülle um den Hals gehängt herumtragen oder mir diese auf die Brust/den Bauch tätowieren lassen, wenn ich ganz sichergehen will, dass mein Wunsch auch Beachtung findet?
Wie kann eine entsprechende Erklärung (Zustimmung oder Nichtzustimmung) eines potentiellen Organspenders
eigentlich zeitgerecht festgestellt werden, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfallopfer ohne Personalpapiere?
Muss ich meine persönliche Erklärung ständig in einer Prospekthülle
um den Hals gehängt herumtragen oder mir diese auf die Brust/den Bauch tätowieren lassen,
wenn ich ganz sichergehen will, dass mein Wunsch auch Beachtung findet?
Ich gestehe, da bin ich überfragt.
Durch eine zentrale Kartei, in der jeder registriert ist, der
einer möglichen Organentnahme nicht widersprochen hat?
Dies setzt natürlich eine Identifizierung voraus.
Gr.
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David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Das gleiche Problem sehe ich übrigens auch bei der bereits existierenden Patientenverfügung:
Ich verfüge, dass ich grundsätzlich nicht wiederbelebt werden möchte.
Jetzt werde ich morgen leblos in der Fussgängerzone aufgefunden.
Und was macht der eintreffende Notarzt? Natürlich nach Möglichkeit sofort wiederbeleben ... was sonst ...
Gr.
ZetPeO
P.S. 00:57@nebelhoernchen, Glückwunsch zum 5000 ten um 00:49 _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Die Frage ist, ob man das rechtlich oder moralisch lösen will.
Beispiel:
Nach meinem Tod bleibt mein Schmuck (-> der könnte mal angenommen ob seines "Wertes" dutzende Leben retten ... vielleicht weniger hier, aber doch anderswo) dennoch mein Eigentum, das in die Erbsubstanz eingeht. Und wenn ich kein Testament verfasst habe, tritt die gesetzliche Erbfolge und damit auch die Entscheidung darüber in Kraft.
Sind nun mein Herz, meine Leber und meine Niere weniger ein Teil meines "Eigentums", als eine poplige Halskette?
Nicht falsch verstehen - ich finde Organspende gut. Wollte das nur hinsichtlich der Problematik mal eingeworfen haben.
Denn infolge "übergeordneter Interessen" oder einfach gesagt zur Rettung von Menschen könnte ja dann rein theoretisch genausogut die Halskette einbehalten werden, sofern ich nicht zu Lebzeiten eben z.B. via Testament "widersprochen" hätte. _________________ The angels have the phone box
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 27.04.07, 08:30 Titel:
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Die Zeit verlängert sich natürlich, wenn die Organe im Körper eines hirntoten Patienten verbleiben, dessen basale Versorgungsfunktionen durch Maschinen gewährleistet werden.
Welche Zeit bleibt, bis die Organe aus einem akut verstorbenen, nicht mehr versorgungsfähigen Körper entfernt werden müssen, bevor diese dort degenerieren, ist mir nicht bekannt.
Klarstellung: Die meisten Organe werden Patienten entnommen, deren Herz schlägt und deren Atmung (mit Maschinenunterstützung) ausreichend funktioniert. Für den Operateur stellt sich also der Körper (schizo: bei erhaltenen sog. Vitalfunktionen: Kreislauf, Blutdruck) bei der Entnahme, wie bei einem Lebenden dar. Nichts für schwache Nerven! Das Konstrukt "Hirntod" ist aus der Bedarfslage der Transplantationsmedizin entwickelt worden und ist aus grundsätzlichen philosophischen Überlegungen umstritten.
Ich selbst bin aus sehr negativen persönlichen Erfahrungen, die an den zitierten Spiegel-Bericht heranreichen, erklärter Gegner der Hirntodkonzeption. Daraus folgt für mich zwingend eine Ablehnung der Organspende. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Gr.
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David Hilbert
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Gr.
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