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Ethikrat will Neuregelung zur Organspende
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Organspende künftig ohne Zustimmung?: "Schweigen" soll als Zustimmung gelten.
Ich finde das gut!
41%
 41%  [ 16 ]
Ich lehne das ab!
51%
 51%  [ 20 ]
Ich bin unentschieden.
7%
 7%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 39

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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 18:28    Titel: Ethikrat will Neuregelung zur Organspende Antworten mit Zitat

http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/25/729920.html

Organspenden retten Leben.
Tausende Leben könnten durch Spenderorgane gerettet werden
und mehreren Tausenden Schwerkranken könnte man zu einem
erträglichen normalen Leben verhelfen.
Ist diese Maßnahme durch Nichtzustimmung ein geeignetes Mittel?
Der Ethikrat setzt hier auch auf die Bequemlichkeit der Bürger.
Droht sogar Missbrauch?
Oder sollte man verstärkt auf Aufklärung setzen und die bisherige Praxis
der ausdrücklichen Zustimmung beibehalten ?


Ein Link, auch zum Nachhören zum Thema Organhandel:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/579297/


Hintergrund Ethikrat:
http://www.ethikrat.org/ueber_uns/auftrag.html

Eure Meinungen?
Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, schwieriges Thema.

Mehr Aufklärung würde ich auf jeden Fall befürworten. Es gibt immer noch zu viele Missverständnisse und Ängste.
Diese werden durch Vorfälle dieser Art nicht unbedingt aus der Welt geschafft.

Das Argument, dass da bei vielen auf Faulheit gesetzt wird, kann ich gut nachvollziehen und es ist, auch wenn das wahrscheinlich keiner zugeben würde, mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung.
Allerdings finde ich es auf der anderen Seite nicht besonders "schlimm", Leute, die nicht ausdrücklich widersprochen haben, zu Spendern zu erklären. Wer tatsächlich Gründe dagegen hat, soll eben - notfalls kurz vor dem Tod - verweigern.
Ich finde, vielmehr ist es ein Problem(und das mag auch an der fehlenden Aufklärung und Thematisierung liegen), dass sich die wenigsten Leute überhaupt darüber Gedanken machen. Ich wäre also dafür, jeden Bürger einmalig eine (natürlich jederzeit widerrufbare) Erklärung zu diesem Thema abgeben zu lassen. Meinetwegen automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit, beim Eintritt/Wechsel in die Krankenkasse, beim Betriebsarzt oder wo auch immer.
Am liebsten dann noch für den Notfall als kleine Signierziffer mit auf den Perso und ich wäre wunschlos glücklich.

Und was ich schonmal bei diesem Thema hier im Forum angesprochen habe und auch diesmal wieder anbringen möchte, ist die noch weniger thematisierte Körperspende.
Da diese allerdings deutlich mehr Eingriffe in die Totenruhe und Folgen für die Angehörigen(psychische Belastung, Bestattung erst nach mehreren Jahren etc.) hat, würde ich hier von einer Widerspruchslösung absehen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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BtRecht
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Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ethikrat möchte, dass Organe entnommen werden können, wenn dem nicht vom Spender oder dessen Verwandten widersprochen wird. Das halte ich für begrüßenswert.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht kann mir hier jemand fachkundig weiterhelfen.
Wie schnell müssen bestimmte Organe entnommen werden,
damit diese für eine Spende überhaupt in Frage kommen?


Gr.
ZetPeO
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt sehr darauf an, um welches Organ es geht und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist.
Die "Überlebenszeit" für nicht versorgte Organe liegt beim Herzen bei 4-6 Stunden, Leber bis 20 Stunden, Niere 50 Stunden, Hornhaut Wochen.
Die Zeiten gelten allerdings für bereits entnommene Organe.
Die Zeit verlängert sich natürlich, wenn die Organe im Körper eines hirntoten Patienten verbleiben, dessen basale Versorgungsfunktionen durch Maschinen gewährleistet werden.
Welche Zeit bleibt, bis die Organe aus einem akut verstorbenen, nicht mehr versorgungsfähigen Körper entfernt werden müssen, bevor diese dort degenerieren, ist mir nicht bekannt.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 26.04.07, 22:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

Hintergrund ist natürlich die Frage, wie lange bliebe den Angehörigen
überhaupt Zeit einer Organentnahme zu widersprechen.

Und natürlich die Frage, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreichbar sind,
greift dann schon die Nichtzustimmung des Verstorbenen.

Gr.
ZetPeO
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Und natürlich die Frage, wenn Angehörige nicht rechtzeitig erreichbar sind,
greift dann schon die Nichtzustimmung des Verstorbenen.

Wie kann eine entsprechende Erklärung (Zustimmung oder Nichtzustimmung) eines potentiellen Organspenders eigentlich zeitgerecht festgestellt werden, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfallopfer ohne Personalpapiere? Muss ich meine persönliche Erklärung ständig in einer Prospekthülle um den Hals gehängt herumtragen oder mir diese auf die Brust/den Bauch tätowieren lassen, wenn ich ganz sichergehen will, dass mein Wunsch auch Beachtung findet?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hatte geschrieben:
Zitat:
Wie kann eine entsprechende Erklärung (Zustimmung oder Nichtzustimmung) eines potentiellen Organspenders
eigentlich zeitgerecht festgestellt werden, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfallopfer ohne Personalpapiere?
Muss ich meine persönliche Erklärung ständig in einer Prospekthülle
um den Hals gehängt herumtragen oder mir diese auf die Brust/den Bauch tätowieren lassen,
wenn ich ganz sichergehen will, dass mein Wunsch auch Beachtung findet?


Ich gestehe, da bin ich überfragt.
Durch eine zentrale Kartei, in der jeder registriert ist, der
einer möglichen Organentnahme nicht widersprochen hat?
Dies setzt natürlich eine Identifizierung voraus.

Gr.
ZetPeO
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das gleiche Problem sehe ich übrigens auch bei der bereits existierenden Patientenverfügung:
Ich verfüge, dass ich grundsätzlich nicht wiederbelebt werden möchte.
Jetzt werde ich morgen leblos in der Fussgängerzone aufgefunden.
Und was macht der eintreffende Notarzt? Natürlich nach Möglichkeit sofort wiederbeleben ... was sonst ...
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine alte Börsenweisheit:
„ never catch a falling knife“

Auf die Gefahr hin, in eines der noch nicht veröffentlichten Messer
von Dr. Jäckel zu greifen, Lachen

hinkt der Vergleich im Zusammenhang nicht etwas? Winken
Zufall, siehe z.B. neuer Thread, zur Patientenverfügung:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=108622

Gr.
ZetPeO
P.S. 00:57@nebelhoernchen, Glückwunsch zum 5000 ten um 00:49 Lachen
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob man das rechtlich oder moralisch lösen will.

Beispiel:
Nach meinem Tod bleibt mein Schmuck (-> der könnte mal angenommen ob seines "Wertes" dutzende Leben retten ... vielleicht weniger hier, aber doch anderswo) dennoch mein Eigentum, das in die Erbsubstanz eingeht. Und wenn ich kein Testament verfasst habe, tritt die gesetzliche Erbfolge und damit auch die Entscheidung darüber in Kraft.
Sind nun mein Herz, meine Leber und meine Niere weniger ein Teil meines "Eigentums", als eine poplige Halskette?

Nicht falsch verstehen - ich finde Organspende gut. Wollte das nur hinsichtlich der Problematik mal eingeworfen haben. Smilie
Denn infolge "übergeordneter Interessen" oder einfach gesagt zur Rettung von Menschen könnte ja dann rein theoretisch genausogut die Halskette einbehalten werden, sofern ich nicht zu Lebzeiten eben z.B. via Testament "widersprochen" hätte.
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jaeckel
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Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Die Zeit verlängert sich natürlich, wenn die Organe im Körper eines hirntoten Patienten verbleiben, dessen basale Versorgungsfunktionen durch Maschinen gewährleistet werden.
Welche Zeit bleibt, bis die Organe aus einem akut verstorbenen, nicht mehr versorgungsfähigen Körper entfernt werden müssen, bevor diese dort degenerieren, ist mir nicht bekannt.


Klarstellung: Die meisten Organe werden Patienten entnommen, deren Herz schlägt und deren Atmung (mit Maschinenunterstützung) ausreichend funktioniert. Für den Operateur stellt sich also der Körper (schizo: bei erhaltenen sog. Vitalfunktionen: Kreislauf, Blutdruck) bei der Entnahme, wie bei einem Lebenden dar. Nichts für schwache Nerven! Das Konstrukt "Hirntod" ist aus der Bedarfslage der Transplantationsmedizin entwickelt worden und ist aus grundsätzlichen philosophischen Überlegungen umstritten.

Ich selbst bin aus sehr negativen persönlichen Erfahrungen, die an den zitierten Spiegel-Bericht heranreichen, erklärter Gegner der Hirntodkonzeption. Daraus folgt für mich zwingend eine Ablehnung der Organspende.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man seine Spendenbereitschaft denn auch einschränken, also z.B.
"nur an Verwandte" (wenn da gerade Bedarf ist)

oder

Ironie Smiley
nicht an Mitglieder der NPD/Linkspartei (da hilft wohl auch nur eine Hirnspende Auf den Arm nehmen )
oder
nicht an Beamte
oder
nicht an Juristen Mit den Augen rollen
Ironie Ende

oder gilt das dann als grundätzliche Ablehnung einer Organspende oder gar als Zustimmung ?
_________________
ausgezeichnet
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Information.

Deutscher Ärztetag lehnt Neuregelung ab.

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4487386.html


Gr.
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 31.05.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da könnte ich an die Decke gehen.
Unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit erlauben sich die
Medien mittlerweile alles.

http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=19653&mode=thread&order=0&thold=0
oder auch

http://www.bielertagblatt.ch/Artikel/newsticker/83995


Meinungen?


Gr.
ZetPeO
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